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| BFH, 16.12.1987 - I B 130/87 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Ablehung eines Richters wegen Befangenheit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85
Ablehnung eines Richters - Besorgnis der Befangenheit - Verlust des …
Auszug aus BFH, 16.12.1987 - I B 130/87
Denn durch die Unterlassung der Ablehnung des Richters in einem Prozeß verliert die Partei ihr Recht, diesen Richter abzulehnen, auch für ein nachfolgendes Verfahren, wenn zwischen beiden Verfahren ein Zusammenhang in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht besteht (BFH-Beschluß vom 15. April 1987 IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577 m.w.N.).
- BFH, 27.06.1996 - IV R 61/95
Formelle Anforderungen an eine einzureichende Klageschrift
Es durfte die Begründung des Aussetzungsantrages trotz der aktenförmigen Trennung nicht außer acht lassen, weil zwischen dem Hauptsache- und dem Aussetzungsverfahren ein notwendiger rechtlicher und tatsächlicher Zusammenhang besteht (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1987 I B 130/87, BFH/NV 1988, 788). - BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur …
Denn ihr Ablehnungsantrag stützt sich - anders als in den vom BFH bereits entschiedenen Fällen (…vgl. Beschlüsse vom 13. Mai 1987 II B 134/86, BFH/NV 1988, 160, und vom 16.Dezember 1987 I B 130/87, BFH/NV 1988, 788) - auf die Bescheide beider Anträge auf Aussetzung der Vollziehung durch das FG, also auf den Gesamtsachverhalt dieses Verfahrens (…vgl. Zöller, Zivilprozeßordnung, 17. Aufl., § 43 Tz.8). - BFH, 12.03.1997 - I B 117/96
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Recht zur …
Durch die Unterlassung der Ablehnung des Richters in einem Prozeß verliert die Partei ihr Recht, diesen Richter abzulehnen, auch für ein nachfolgendes Verfahren, wenn zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1987 IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, m. w. N.; vom 16. Dezember 1987 I B 130/87, BFH/NV 1988, 788;… Stein/Jonas/Bork, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 43 Rdnr. 2; Schneider, Monatsschrift für Deutsches Recht 1977, 441, 443;… a. A. Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 43 Rdnr. 7;… Feiber in Münchener Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 43 Rdnr. 8 mit Hinweis darauf, daß Zulässigkeitsfragen nicht von Wertungen über rechtliche und tatsächliche Zusammenhänge abhängen dürften;… Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 19. Aufl., § 43 Anm. 1). - BFH, 23.02.1994 - IV B 79/93
Anforderungen an eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Der hierdurch eingetretene Verlust des Ablehnungsrechts erstreckt sich auch auf die mit den Verfahren 10 K 4015/91 E und 10 K 4016/91 E in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zusammenhängenden weiteren Verfahren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. April 1987 IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577 m.w.N., und vom 16. Dezember 1987 I B 130/87, BFH/NV 1988, 788). - FG Nürnberg, 28.11.1996 - IV 98/95 In diesem Fall ist nicht von Bedeutung, ob beide Verfahren tatsächlich und rechtlich zusammenhängen; der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit von dem, der jeweils den BFH-Beschlüssen vom 15.04.1987 IX B 99/85 , BStBl. II 1987, 577 und vom 16.12.1987 I B 130/87 , BFH/NV 1988, 788 zugrundelag.
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