Rechtsprechung
| BFH, 15.11.1995 - I B 131/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines gemeinnützigen Zwecks eines Vereins
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.03.1970 - II 65/63
Eine Firma als Steuerschuldner und Adressat eines Steuerbescheides
Auszug aus BFH, 15.11.1995 - I B 131/94
Im Urteil vom 17. März 1970 II 65/63 (BFHE 99, 96, BStBl II 1970, 598) hat der BFH die Rechtsansicht vertreten, bei Zustellung eines Steuerbescheides an einen Vertreter müsse dieser im Bescheid als Vertreter angesprochen werden. - BFH, 30.11.1992 - X B 18/92
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des …
Auszug aus BFH, 15.11.1995 - I B 131/94
Diese Auslegung der Bescheide entspricht dem BFH-Beschluß vom 30. November 1992 X B 18/92 (BFH/NV 1993, 732, 736). - BFH, 09.12.1992 - II R 43/88
Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - …
Auszug aus BFH, 15.11.1995 - I B 131/94
Nach dem BFH-Urteil vom 9. Dezember 1992 II R 43/88 (BFH/NV 1993, 702) läßt sich der Adressierung eines an eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gerichteten Steuerbescheides "zu Händen von X" objektiv nicht entnehmen, in welcher Eigenschaft oder aufgrund welchen Rechtsverhältnisses zur Gesellschaft X angesprochen werde. - BFH, 31.10.1963 - I 320/61 U
Kameradenhilfe und Kameradschaftspflege als gemeinnütziger Zweck eines …
Auszug aus BFH, 15.11.1995 - I B 131/94
Da der beschließende Senat aber bereits im Urteil vom 31. Oktober 1963 I 320/61 U (BFHE 78, 54, BStBl III 1964, 20) entschieden hat, daß ein Verein nicht ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt, wenn Vereinszweck nach der Satzung auch die Pflege der Kameradschaft ist, hätte der Kläger sich innerhalb der Beschwerdefrist gemäß § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO mit diesem Urteil auseinandersetzen und darlegen müssen, warum er eine erneute Entscheidung des BFH über diese Rechtsfrage für erforderlich hält.
- BFH, 13.08.1996 - V B 7/96
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Ablehnung des Antrags auf …
In dieser Hinsicht hätte die Klägerin u. a. genau angeben müssen, welche Beweise das FG habe erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich aufgrund der Beweisaufnahme ergeben hätten (BFH- Beschluß vom 15. November 1995 I B 131/94, BFH/NV 1996, 285;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 65, § 120 Anm. 40, m. w. N.) und inwiefern diese Tatsachen eine Entscheidung anderen Inhalts hätten bewirken können (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382;… vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98).
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