Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.1962 - I B 14.61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.11.1960 - I A 84/60
- BVerwG, 22.11.1962 - I B 14.61
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - I B 14.61
Daß die Rechtssache praktisch möglicherweise über den Einzelfall des Klägers hinaus Bedeutung für eine Anzahl weiterer Grundstücke hat, gibt ihr noch keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1960, NJW 1960 S. 1587).
- BVerwG, 04.01.1968 - IV B 17.67
Auslegung des Willkürbegriffs bezüglich behördlicher Handlungen
Nach dieser Rechtsprechung läßt sich aus dem Gleichheitssatz keine Pflicht der Behörde herleiten, "sofort schlagartig und gleichzeitig gegen alle etwa bestehenden Mißstände vorzugehen" (Beschluß vom 19. September 1963 - BVerwG I B 39.63 - [S. 4] im Anschluß an die Beschlüsse vom 3. April 1956 - BVerwG I B 158.55 -, vom 14. August 1956 - BVerwG I C 36.54 -, vom 25. November 1957 - BVerwG I B 163.57 -, vom 25. Juli 1962 - BVerwG I B 61.62 - [DVBl. 1963, 65] und vom 22. November 1962 - BVerwG I B 14.61 -). - BVerwG, 19.09.1963 - I B 39.63
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz wegen Abkehr der Verwaltung von ihrer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats steht - außer im Falle der Willkür der Gleichheitsgrundsatz einer Abkehr der Behörde von einer bisherigen Praxis, zumal wenn sie damit einer erkannten Fehlentwicklung steuern will, nicht entgegen, und er verpflichtet sie nicht, sofort schlagartig und gleichzeitig gegen alle etwa bestehenden Mißstände vorzugehen (u.a. Beschlüsse vom 3. April 1956 - BVerwG I B 158.55 -, vom 14. August 1956 - BVerwG I C 36.54 -, vom 25. November 1957 - BVerwG I B 163.57 -, vom 25. Juli 1962 - BVerwG I B 61.62 - [DVBl. 1963 S. 65] und vom 22. November 1962 - BVerwG I B 14.61 -, Urteil vom 14. November 1957 [BVerwGE 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56]]).
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