Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1961 - I B 142.60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.1960 - 5 S 203/58
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.1960 - 5 S 64/58
- BVerwG, 23.02.1961 - I B 142.60
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 26.06.1974 - V B 88.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Hängigkeit eines …
Durch die Rechtsprechung ist klargestellt, daß die Hängigkeit eines Grundstücks bei der Bewertung durch Einstufung in eine schlechtere Bodenklasse berücksichtigt wird (Beschluß vom 23. Februar 1961 - BVerwG I B 142.60 -), weil die Hängigkeit ein für den Tauschwert wesentlicher Umstand ist (Urteil vom 26. März 1962 - BVerwG I C 24.61 - [RdL 1962, 217]).
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