Rechtsprechung
| BFH, 02.08.2007 - I B 143/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 62a; ; FGO § 62a Abs. 1; ; FGO § 62a Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 62a, § 163 Abs. 3
Vertretungszwang; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Vertretungszwang für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 24.08.2006 - 5 K 1051/05
- BFH, 02.08.2007 - I B 143/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.11.2001 - I B 103/01
NZB; Beschwerde
Auszug aus BFH, 02.08.2007 - I B 143/06
Dies gilt nicht nur für die Einlegung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, sondern auch für deren Begründung (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. November 2001 I B 103/01, BFH/NV 2002, 518, m.w.N.).Daher genügt es nicht, wenn --wie im Streitfall-- lediglich auf einen beigefügten Schriftsatz einer nicht nach § 62a FGO postulationsfähigen Person Bezug genommen bzw. dieser weitergeleitet wird (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 518;… BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 251).
- BFH, 26.08.1994 - III B 70/94
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 02.08.2007 - I B 143/06
Die Begründung muss von diesem selbst stammen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 1994 III B 70/94, BFH/NV 1995, 251).Daher genügt es nicht, wenn --wie im Streitfall-- lediglich auf einen beigefügten Schriftsatz einer nicht nach § 62a FGO postulationsfähigen Person Bezug genommen bzw. dieser weitergeleitet wird (…vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 518; BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 251).
- BFH, 21.09.2017 - XI B 49/17
Zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer …
Rn. 3 a) Dieses Erfordernis gilt nicht nur für die Einlegung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, sondern auch für deren Begründung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. August 2007 I B 143/06, BFH/NV 2007, 2306;… vom 5. November 2013 X B 41/13, BFH/NV 2014, 175).Rn. 5 Nicht ausreichend hierfür ist z.B., dass der Prozessbevollmächtigte die Kopie eines vom Beschwerdeführer verfassten Schreibens an den Steuerberater beifügt (…vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2003 XI B 145/02, BFH/NV 2004, 348), mit einem Begleitschreiben einen von (dem Geschäftsführer der) Beschwerdeführerin unterschriebenen Schriftsatz zur Begründung der Beschwerde übersendet (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2306), die Begründung gemeinsam mit der Mandantin unter Bindung an deren Weisungen erstellt hat (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 175), lediglich einen von einem Beteiligten selbst verfassten Schriftsatz unterschreibt (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 251;… vom 29. März 2007 VII B 297/06, BFH/NV 2007, 1339) auf einen von seinen Mandanten selbst verfassten Schriftsatz Bezug nimmt (…vgl. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2005 IX B 83/05, BFH/NV 2006, 330), als wörtliche Wiedergabe gekennzeichnete Ausführungen des Beschwerdeführers mit dem formelhaften Hinweis übersendet, diesen sei "kaum etwas hinzuzusetzen" (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. März 2003 VII B 356/02, BFH/NV 2003, 817; s.a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2012 5 B 11/12, juris), oder sich auf den Inhalt einer Beschwerdeschrift in einem anderen Verfahren von einem anderen Prozessbevollmächtigten bezieht (…vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2010 XI B 104/09, BFH/NV 2010, 2308, Rz 2).
- BFH, 19.02.2019 - II B 85/17
Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung, Vertretungszwang, Darlegungsanforderungen
Es genügt beispielsweise nicht, wenn lediglich auf einen beigefügten Schriftsatz einer nicht postulationsfähigen Person Bezug genommen bzw. dieser weitergeleitet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2007 I B 143/06, BFH/NV 2007, 2306, unter II.) oder wenn der Prozessbevollmächtigte lediglich einen von einem Beteiligten selbst verfassten Schriftsatz unterschreibt (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1339, Rz 2). - BFH, 02.08.2007 - I S 15/06
PKH für juristische Personen
Zur Durchführung des beim beschließenden Senat unter dem Aktenzeichen I B 143/06 anhängigen Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision beantragt sie, ihr Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und ihre bisherige Prozessbevollmächtigte beizuordnen.
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