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| BVerwG, 01.11.1956 - I B 145.55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Versagung einer beantragten Fahrerlaubnis für die Klasse 4 wegen nicht vorliegender Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.07.1955 - 126 IV 54
- BVerwG, 01.11.1956 - I B 145.55
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 06.01.1961 - VIII B 104.60
Rechtsmittel
Ferner hängt die Entscheidung der Frage, ob die Berufungsschrift rechtzeitig eingegangen ist und ob Wiedereinsetzung zu gewähren gewesen wäre, von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab und besitzt aus diesem Grunde keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung(Beschluß vom 1. November 1956 - BVerwG I B 145.55 -;Beschluß vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII B 72.60 -). - BVerwG, 27.10.1960 - VIII B 72.60
Ausstellung eines Vertriebenenausweises eines Sowjetzonenflüchtlings
Schließlich hing die Entscheidung der Frage, ob die Klägerin die Klagefrist versäumt hat und ob die Voraussetzungen des § 33 VGG für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben sind, von den vom Berufungsgericht gewürdigten Umständen des Einzelfalles ab und besäße keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 1. November 1956 - BVerwG I B 145.55 -). - BVerwG, 19.05.1958 - II CB 233.57
Rechtsmittel
Schließlich entbehrt die von den Gerichten des ersten und zweiten Rechtszuges verneinte Frage, ob die Klägerin die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist erfüllt, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, weil sie nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalles zutreffend beantwortet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1955 - BVerwG II B 22.54 -, vom 12. Januar 1956 - BVerwG I B 104.54 -, vom 29. Februar 1956 - BVerwG V B 163.55 - undvom 1. November 1956 - BVerwG I B 145.55 -).
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