Rechtsprechung
| BVerwG, 24.10.1958 - I B 154.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.08.1958 - III A 61/58
- BVerwG, 24.10.1958 - I B 154.58
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.07.1958 - III C 283.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - I B 154.58
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die dem Kläger erteilte Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis darauf zu enthalten brauchte, daß die Klageschrift gemäß § 53 Abs. 2 MRVO 165 zur Wahrung der Klagefrist auch bei der den Einspruchsbescheid erlassenden Stelle eingereicht werden konnte, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidungen vom 17. September 1954 [BVerwGE 1, 192] undvom 17. Juli 1958 - BVerwG III C 283.57 -).Auch die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts, daß der in die Rechtsmittelbelehrung des Einspruchsbescheides aufgenommene Zusatz, die Klageschrift sei gegebenenfalls in doppelter Ausfertigung einzureichen, zutreffend und daher unschädlich sei, decken sich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidungen vom 18. Dezember 1957 [BVerwGE 6, 66] undvom 17. Juli 1958 - BVerwG III C 283.57 -).
- BVerwG, 18.12.1957 - IV C 67.57
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - I B 154.58
Auch die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts, daß der in die Rechtsmittelbelehrung des Einspruchsbescheides aufgenommene Zusatz, die Klageschrift sei gegebenenfalls in doppelter Ausfertigung einzureichen, zutreffend und daher unschädlich sei, decken sich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidungen vom 18. Dezember 1957 [BVerwGE 6, 66] undvom 17. Juli 1958 - BVerwG III C 283.57 -). - BVerwG, 17.09.1954 - IV B 8.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.10.1958 - I B 154.58
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die dem Kläger erteilte Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis darauf zu enthalten brauchte, daß die Klageschrift gemäß § 53 Abs. 2 MRVO 165 zur Wahrung der Klagefrist auch bei der den Einspruchsbescheid erlassenden Stelle eingereicht werden konnte, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidungen vom 17. September 1954 [BVerwGE 1, 192] undvom 17. Juli 1958 - BVerwG III C 283.57 -).
- BVerwG, 05.12.1961 - I B 124.61
Rechtsmittel
Sie bedurfte nach der Rechtsprechung des Senats nicht des Hinweises, daß die Klagefrist gemäß § 49 Abs. 1 Satz 2 VGG auch durch rechtzeitige Erhebung der Klage bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, gewahrt werden konnte (Beschluß vom 24. Oktober 1958 - BVerwG I B 154.58 - siehe auch BVerwGE 1, 192). - BVerwG, 14.01.1965 - I C 6.62
Rechtsmittel
Sie bedurfte nach der Rechtsprechung des Senats nicht des Hinweises, daß die Klagefrist gemäß § 49 Abs. 1 Satz 2 VGG auch durch rechtzeitige Erhebung der Klage bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, gewahrt werden konnte(Beschluß vom 24. Oktober 1958 - BVerwG I B 154.58 - siehe auch BVerwGE 1, 192).
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