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Rechtsprechung
   BFH, 20.05.1992 - I B 16/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9817
BFH, 20.05.1992 - I B 16/92 (https://dejure.org/1992,9817)
BFH, Entscheidung vom 20.05.1992 - I B 16/92 (https://dejure.org/1992,9817)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 1992 - I B 16/92 (https://dejure.org/1992,9817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Grundsätzlicher Bedeutung der Frage, ob Abschnitt I Satz 2 des Auslandstätigkeitserlasses gegen das Grundgesetz verstößt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für …

    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I B 16/92
    Bei dieser Sachlage hätten die Kläger hinsichtlich jeder Begründung einen Zulassungsgrund geltend machen müssen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524;… Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Rdnr. 59 m. w. N.).
  • BFH, 18.08.1987 - VIII R 297/82

    - Auslandstätigkeitserlaß keine abschließende Regelung der Möglichkeiten nach § …

    Auszug aus BFH, 20.05.1992 - I B 16/92
    Der BFH hat jedoch durch Urteil vom 18. August 1987 VIII R 297/82 (BFHE 151, 35, BStBl II 1988, 139) entschieden, daß der Auslandstätigkeitserlaß keine abschließende Regelung der Möglichkeiten des Steuererlasses und der Steuerpauschalierung nach § 34 c Abs. 5 EStG enthält.
  • FG Köln, 22.03.2001 - 7 K 1709/99

    Steuerfreiheit von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für eine Tätigkeit in …

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  • BFH, 05.10.2021 - I B 18/21

    Restaurierung von historischen Gebäuden und Denkmälern als durch den …

    Neben den vom FA zitierten BFH-Urteilen, die in diese Richtung gedeutet werden könnten (Senatsurteil vom 20.04.1988 - I R 197/84, BFHE 154, 46, BStBl II 1988, 983; BFH-Urteil vom 14.06.1991 - VI R 185/87, BFHE 165, 208, BStBl II 1991, 926), wird in anderen Judikaten die Doppelbesteuerung als Tatbestandsvoraussetzung nur für den Steuerlass (bzw. die Pauschalierung) aus Vereinfachungsgründen (besondere Schwierigkeiten bei der Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG) und nicht auch für den Steuererlass aus volkswirtschaftlichen Gründen angesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.1992 - I B 16/92, BFH/NV 1992, 740; FG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1992 - 17 K 85/85 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 673; FG Köln, Urteil vom 22.03.2001 - 7 K 1709/99, EFG 2001, 974).
  • FG Hessen, 21.02.2008 - 13 K 2392/05

    Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung - Anwendungsbereich …

    So hat der 1. Senat des BFH im Beschluss vom 20. Mai 1992, I B 16/92, BFH/NV 1992, 740) entschieden, dass ein Steuererlass gemäß § 34c Abs. 5 EStG dann in Betracht komme, wenn dies entweder aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig sei oder die Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG besondere Schwierigkeiten bereite.
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