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| BFH, 09.02.1994 - I B 161/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirkungen der telefonischen Kontaktaufnahme eines Richters mit einem Prozessbeteiligten für die Frage der Befangenheit des Richters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Befangenheit eines Richters
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.10.1991 - III B 95/90
Voraussetzung für die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 09.02.1994 - I B 161/93
Selbst wenn hierin ein Verfahrensfehler liegen sollte, so müßten zusätzliche Anhaltspunkte vorhanden sein, die dafür sprechen, daß das Fehlverhalten auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht (…vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 1993 VII B 189/92, BFH/NV 1993, 738 m.w.N.; vom 30. Oktober 1991 III B 95/90, BFH/NV 1992, 524). - BFH, 21.05.1992 - V B 235/91
Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Ablehnung von Richtern
Auszug aus BFH, 09.02.1994 - I B 161/93
Gründe für ein derartiges Mißtrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, daß der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Mai 1992 V B 235/91, BFH/NV 1993, 731 m.w.N.). - BFH, 25.04.1991 - IV S 14/90
Auszug aus BFH, 09.02.1994 - I B 161/93
Eine Unparteilichkeit kann sich allein aus dem Inhalt des Telefongesprächs ergeben (vgl. BFH-Beschluß vom 25. April 1991 IV S 14-21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394, 395). - BFH, 02.03.1993 - VII B 189/92
Auszug aus BFH, 09.02.1994 - I B 161/93
Selbst wenn hierin ein Verfahrensfehler liegen sollte, so müßten zusätzliche Anhaltspunkte vorhanden sein, die dafür sprechen, daß das Fehlverhalten auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 1993 VII B 189/92, BFH/NV 1993, 738 m.w.N.;… vom 30. Oktober 1991 III B 95/90, BFH/NV 1992, 524).
- BFH, 06.08.1999 - X B 18/99
Befangenheitsantrag wegen prozessleitender Verfügung des Richters
Im übrigen liegt eine Besorgnis der Befangenheit selbst dann nicht vor, wenn ein Richter sich hinsichtlich der Erfüllbarkeit von Aufklärungsverfügungen irrt (…vgl. z.B. zu irrtümlichen Annahmen BFH-Beschlüsse vom 2. September 1991 XI B 27/90, BFH/NV 1992, 124; vom 9. Februar 1994 I B 161/93, BFH/NV 1994, 874). - BFH, 21.01.1998 - IV B 26/97 Der Beteiligte kann dies bei vernünftiger Würdigung auch subjektiv nicht so empfinden (…vgl. bereits Senatsbeschluß vom 25. April 1991 IV S 14-21/90, IV S 1/91, BFH/NV 1992, 394;… ebenso BFH-Beschlüsse vom 2. September 1991 XI B 27/90, BFH/NV 1992, 124, und vom 9. Februar 1994 I B 161/93, BFH/NV 1994, 874).
- BFH, 01.04.1996 - I B 102/95
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Mißtrauen gegen die …
Im übrigen läge eine Besorgnis der Befangenheit selbst dann nicht vor, wenn ein Richter irrtümlich davon ausgeht, daß die Anordnung vom Steuerpflichtigen innerhalb der gesetzten Frist beantwortet werden könne (…vgl. z. B. zu Irrtum und Fehlverhalten BFH-Beschlüsse vom 2. September 1991 XI B 27/90, BFH/NV 1992, 124; vom 9. Februar 1994 I B 161/93, BFH/NV 1994, 874, m. w. N.).
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