Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.1964 - I B 163.64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer Gewerbeuntersagung
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1964 - 2 A 51/64
- BVerwG, 15.10.1964 - I B 163.64
- BVerwG, 19.11.1964 - I B 163.64
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1964 - I B 163.64
Dieses Vorbringen allein mit der bloßen Bezugnahme auf die in früheren Schriftsätzen enthaltenen Beweisantritte, das dem Beschwerdegericht die Ermittlung des Sachverhalts und des insoweit geltend gemachten Verfahrensmangels überläßt, reicht nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bezeichnung des Verfahrensmangels, wie sie § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts verlangt, nicht aus(Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, NJW 1961 S. 425;Beschluß vom 9. Februar 1962 - BVerwG III CB 4.62 -, NJW 1962 S. 832). - BVerwG, 09.02.1962 - III CB 4.62
Bestimmung der Anforderungen an eine Darlegung eines Verfahrensmangels
Auszug aus BVerwG, 15.10.1964 - I B 163.64
Dieses Vorbringen allein mit der bloßen Bezugnahme auf die in früheren Schriftsätzen enthaltenen Beweisantritte, das dem Beschwerdegericht die Ermittlung des Sachverhalts und des insoweit geltend gemachten Verfahrensmangels überläßt, reicht nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bezeichnung des Verfahrensmangels, wie sie § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts verlangt, nicht aus(Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, NJW 1961 S. 425;Beschluß vom 9. Februar 1962 - BVerwG III CB 4.62 -, NJW 1962 S. 832).
- BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
Als Verfahrensmangel hätte der Beschwerdevortrag des Klägers die Versagung des rechtlichen Gehörs nur dann ordnungsgemäß bezeichnet, wenn er die Tatsachen im einzelnen angegeben hätte, aus denen sich nach seiner Auffassung ergibt, daß der gerügte Verfahrensmangel vorliegt und die angefochtene Entscheidung auf ihm beruhen kann (vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1964 - BVerwG I B 163.64 - Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, S. 68 RdNr. 154; ferner BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] [384]). - BVerwG, 09.09.1970 - I B 55.69
Rechtsmittel
Wird mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein Verfahrensmangel gerügt, so ist dieser Mangel im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur dann ordnungsgemäß bezeichnet, wenn die Tatsachen im einzelnen angegeben sind, aus denen sich ergibt, daß ein Verfahrensmangel vorliegt und daß die angefochtene Entscheidung auf ihm beruhen kann (vgl. Beschluß des Senats vom 15. Oktober 1964 - BVerwG I B 163.64 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.11.1964 - I B 163.64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1964 - 2 A 51/64
- BVerwG, 15.10.1964 - I B 163.64
- BVerwG, 19.11.1964 - I B 163.64
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