Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.1955 - I B 179.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.11.1953 - I A 298.53
- OVG Berlin, 16.06.1954 - I B 25.54
- BVerwG, 02.12.1955 - I B 179.54
- BVerwG, 06.12.1956 - I C 10.56
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 16.11.1972 - V C 07.71
Antrag gegen den Ausschluss von Ausgleichsleistungen und der Schadensfeststellung …
Deshalb kann das Gericht von der Anordnung des persönlichen Erscheinens absehen, wenn die persönliche Anhörung nicht entscheidungserheblich ist (Beschluß vom 2. Dezember 1955 - BVerwG I B 179.54 -). - BVerwG, 15.02.1971 - V CB 100.69
Unterhaltshilfe wegen Verlustes der beruflichen Existenzgrundlage - Antrag auf …
Das Gericht kann vom persönlichen Erscheinen des Klägers jederzeit absehen, wenn die persönliche Anhörung nicht entscheidungserheblich ist (Beschluß vom 2. Dezember 1955 - BVerwG I B 179.54 -). - BVerwG, 29.04.1957 - IV C 334.56
Rechtsmittel
Bei einer solchen Sachlage, die auch hier vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das rechtliche Gehör nicht verweigert worden (vgl. u.a.Beschluß vom 1. Juni 1956 - BVerwG I B 80.55 - undBeschluß vom 2. Dezember 1955 - BVerwG I B 179.54 -).
- BVerwG, 28.08.1957 - II B 41.56
Rechtsmittel
Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs genügt, wenn die Prozeßpartei einen Vertreter zum Termin hat entsenden können(Beschluß vom 2. Dezember 1955 - BVerwG I B 179.54 -), wenn die Prozeßpartei sich hat schriftlich äußern und wenn sie in der mündlichen Verhandlung durch den Berichterstatter Vorgetragenes hat ergänzen oder berichtigen können(Urteil vom 10. Februar 1956 - BVerwG II C 4.54 -, Beschluß vom 24. Juli 1956 - BVerwG III B 156.55/III C 218.55 -, Urteil vom 10. Februar 1956 - BVerwG IV C 60.55 -). - BVerwG, 01.06.1956 - I B 80.55
Rechtsmittel
Macht eine Partei von dieser Gelegenheit keinen Gebrauch, so kann sie sich nicht darauf berufen, daß ihr das rechtliche Gehör verweigert worden sei (Beschluß des Senatsvom 2. Dezember 1955 - BVerwG I B 179.54 - Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 23. Aufl., Gr. 4 vor § 128). - BVerwG, 31.05.1957 - V C 405.56
Rechtsmittel
Damit ist dem Erfordernis des rechtlichen Gehörs vollauf Genüge getan (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 13. November 1956 in NJW 1957, 17; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 1. Juni 1956 - BVerwG I B 80.55 - undvom 2. Dezember 1955 - BVerwG I B 179.54 -).
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