Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.1955 - I B 182.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 14.08.1956 - I B 8.56
Rechtsmittel
Daß die hartnäckige Nichtabführung der den Arbeitnehmern von ihren Lohn eingehaltenen Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich einen so bedenklichen Mangel an sozialem Verantwortungsbewußtsein offenbart, daß mit Rücksicht hierauf die Zuverlässigkeit des säumigen Arbeitgebers verneint werden muß, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt und in diesem Sinne auch durch die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats bereits geklärt (vgl. dieEntscheidungen vom 25. Mai 1954 - BVerwG I C 132.53 [JR 1954 S. 392], vom 8. Januar 1955 - BVerwG I B 207.54 -, vom 8. Januar 1955 - BVerwG I B 182.53 - undvom 12. Februar 1955 - BVerwG I B 172.53 -). - BVerwG, 20.09.1957 - I CB 142.57
Rechtsmittel
Daß die Nichterfüllung der sozialrechtlichen Verpflichtungen einen besonderen Mangel an sozialem Verantwortungsgefühl erkennen läßt, und daß deshalb einem Unternehmer, der sich in dieser Hinsicht vergeht, in der Regel die Zuverlässigkeit abgesprochen werden muß, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (vgl.Urteil vom 25. Mai 1954 - BVerwG I C 132.53 -, Beschluß vom 8. Januar 1955 - BVerwG I B 182.53 -, Beschluß vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I B 109.56 - undBeschluß vom 8. Februar 1957 - BVerwG I B 6.57 -). - BVerwG, 08.02.1957 - I B 6.57
Rechtsmittel
Die Ausführungen des Berufungsgerichts, der Beklagte habe sich insbesondere dadurch als unzuverlässig im Sinne des § 35 Abs. 5 GewO erwiesen, daß er der im Jahre 1953 bei seiner Verurteilung zu drei Monaten Gefängnis wegen Vorenthaltung von Beitragsrückständen übernommenen Verpflichtung, die Rückstände bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Raten abzuzahlen, seit Januar 1955 nicht mehr nachgekommen sei, entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere dieEntscheidungen vom 25. Mai 1954 - BVerwG I C 132.53 - [JR 1954 S. 392] undvom 8. Januar 1955 - BVerwG I B 182.53 -). - BVerwG, 13.12.1956 - I B 99.56
Rechtsmittel
Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats(Entscheidungen vom 25. Mai 1954 - BVerwG I C 132.53 - [JR 1954 S. 392], vom 8. Januar 1955 - BVerwG I B 207.54 und BVerwG I B 182.53 -, vom 12. Februar 1955 - BVerwG I B 172.53 - undvom 14. August 1956 - BVerwG I B 8.56 -). - BVerwG, 10.05.1957 - I CB 62.57
Rechtsmittel
Daß die hartnäckige Nichtabführung der den Arbeitnehmern von ihrem Lohn einbehaltenen Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich einen so bedenklichen Mangel an sozialem Verantwortungsbewußtsein offenbart, daß mit Rücksicht hierauf die Zuverlässigkeit des säumigen Arbeitgebers verneint werden muß, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt und in diesem Sinne auch durch die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt (vgl. insbesondere dieEntscheidungen vom 25. Mai 1954 - BVerwG I C 132.53 - [JR 1954 S. 392] undvom 8. Januar 1955 - BVerwG I B 182.53 -).
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