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| BVerwG, 07.04.1955 - I B 182.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 20.05.1954 - IV B 2.53
- BVerwG, 07.04.1955 - I B 182.54
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53
Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1955 - I B 182.54
Damit habe sich das Berufungsgericht auch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. März 1954 - BVerwG I C 5.53 - (NJW 1954 S. 1054 ff.) in Widerspruch gesetzt.Mit diesen Grundsätzen, die mit der in der Beschwerdeschrift angeführtenEntscheidung des erkennenden Senats vom 10. März 1954 - BVerwG I C 5.53 - nicht im Widerspruch stehen, steht das Berufungsurteil im Einklang.
- BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1955 - I B 182.54
Denn eine Klärung der von der Klägerin angeschnittenen Fragen wäre im vorliegenden Falle in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht zu erwarten, weil es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Entscheidungen des erkennenden Senats vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53, BVerwGE 1 S. 35 -, vom 8. April 1954 - BVerwG I C 52.53 - undvom 20. Mai 1954 - BVerwG I C 126.53 - und des II, Senatsvom 4. Februar 1955 - BVerwG II B 12.53 -) für die rechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auf die zur Zeit seines Erlasses bestehende Rechtslage ankommt, hierbei also das erst nach der Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft getretene Straffreiheitsgesetz vom 17. Juli 1954 außer Betracht zu bleiben hat. - BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54
Auszug aus BVerwG, 07.04.1955 - I B 182.54
Diese Frage ist indessen durch dasUrteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 1955 - BVerwG I C 59.54 - in dem Sinne geklärt, daß das Nachschieben von Tatsachen, die bereits im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsakts vorlagen, zulässig ist, wenn dadurch nicht der Verwaltungsakt sein gewolltes Wesen verliert oder in seinem Ausspruch geändert wird. - BVerwG, 04.02.1955 - II B 12.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.04.1955 - I B 182.54
Denn eine Klärung der von der Klägerin angeschnittenen Fragen wäre im vorliegenden Falle in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht zu erwarten, weil es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Entscheidungen des erkennenden Senats vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53, BVerwGE 1 S. 35 -, vom 8. April 1954 - BVerwG I C 52.53 - undvom 20. Mai 1954 - BVerwG I C 126.53 - und des II, Senatsvom 4. Februar 1955 - BVerwG II B 12.53 -) für die rechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auf die zur Zeit seines Erlasses bestehende Rechtslage ankommt, hierbei also das erst nach der Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft getretene Straffreiheitsgesetz vom 17. Juli 1954 außer Betracht zu bleiben hat. - BVerwG, 08.04.1954 - I C 52.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.04.1955 - I B 182.54
Denn eine Klärung der von der Klägerin angeschnittenen Fragen wäre im vorliegenden Falle in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht zu erwarten, weil es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Entscheidungen des erkennenden Senats vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53, BVerwGE 1 S. 35 -, vom 8. April 1954 - BVerwG I C 52.53 - undvom 20. Mai 1954 - BVerwG I C 126.53 - und des II, Senatsvom 4. Februar 1955 - BVerwG II B 12.53 -) für die rechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auf die zur Zeit seines Erlasses bestehende Rechtslage ankommt, hierbei also das erst nach der Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft getretene Straffreiheitsgesetz vom 17. Juli 1954 außer Betracht zu bleiben hat.
- BVerwG, 10.07.1957 - I CB 110.57
Rechtsmittel
Wenn das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang ausgesprochen hat, daß eine Amnestie die Berücksichtigung der von ihr erfaßten Straftaten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Täters nicht ausschließe, so entspricht auch dies der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats(Entscheidungen vom 7. April 1955 - BVerwG I B 182.54 -, vom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 223.54 - undvom 9. Februar 1957 - BVerwG I B 13.57 -). - BVerwG, 09.02.1957 - I B 13.57
Rechtsmittel
Durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats(Entscheidungen vom 7. April 1955 - BVerwG I B 182.54 - undvom 17. Januar 1956 - BVerwG I B 223.54 -) ist bereits geklärt, daß eine Amnestie die Berücksichtigung der von ihr erfaßten Straftaten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Täters nicht ausschließt. - BVerwG, 17.01.1956 - I B 223.54
Rechtsmittel
Daß auch eine Amnestie die Berücksichtigung der von ihr erfaßten Straftaten bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Täters nicht ausschließt, ist bereits durch dieEntscheidung des erkennenden Senats vom 7. April 1955 - BVerwG I B 182.54 - geklärt. - BVerwG, 25.10.1955 - I B 235.53
Rechtsmittel
Denn diese Frage ist durch den erkennenden Senat(Beschluß vom 7. April 1955 - BVerwG I B 182.54 -) in Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Rechtslehre bereits in dem Sinne geklärt, daß eine Amnestie die von ihr erfaßten. - BVerwG, 11.01.1960 - I B 114.59
Voraussetzungen für die Erteilung oder Rücknahme der Erlaubnis zur Ausübung der …
Auch diese Frage ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung bereits in dem Sinne geklärt, daß eine Amnestie die von ihr erfaßten Straftaten nicht aus der Welt schafft, die Berücksichtigung solcher Straftaten bei der Beurteilung der Persönlichkeit des Klägers und seiner Zuverlässigkeit also nicht ausschließt(Beschluß vom 7. April 1955 - BVerwG I B 182.54 -).
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