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| BVerwG, 04.04.1955 - I B 183.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53
Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1955 - I B 183.54
Die Feststellung des Berufungsgerichts über die Zulässigkeit des Nachschiebens gesundheitspolizeilicher Erwägungen durch die Behörde entspricht dem Standpunkt des Senats, wie er ihn in seinemBeschluß vom 24. September 1953 - BVerwG I C 51.53 - (BVerwGE 1, 12; DVBl. 1954 S. 224) niedergelegt hat. - BVerwG, 30.09.1954 - I C 91.53
Auszug aus BVerwG, 04.04.1955 - I B 183.54
Diese gehören dem Landesrecht an und sind nicht revisibel (vgl. Urteil des Senatsvom 30. September 1954 - BVerwG I C 91.53 -, DVBl. 1955 S. 87, NJW 1955 S. 196, DÖV 1955 S. 187); denn die Revision kann nach § 56 BVerwGG nur darauf gestützt werden, daß die angefochtene Entscheidung auf der Nichtanwendung oder auf der unrichtigen Anwendung von Bundesrecht beruhe.
- BVerwG, 10.09.1957 - I CB 20.57
Rechtsmittel
Soweit das angefochtene Urteil auf der Auslegung landesrechtlicher Vorschriften und Grundsätze beruht - zu diesen gehört auch die Frage nach der Abgrenzung der Zuständigkeit der einzelnen Zweige der Polizei gegeneinander (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 22. Februar 1955 - BVerwG I B 29.54 - undvom 4. April 1955 - BVerwG I B 183.54 - mit weiteren Hinweisen) -, unterliegt es nicht der revisionsgerichtlichen Nachprüfung, ist vielmehr für das Revisionsgericht bindend (§ 26 BVerwGG in Verbindung mit § 562 ZPO).
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