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| BVerwG, 14.01.1956 - I B 183.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.1955 - 3 K 148/54
- BVerwG, 14.01.1956 - I B 183.55
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.01.1956 - I B 183.55
Der erkennende Senat hat allerdings in seinemUrteil vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - und in seinemBeschluß vom 6. August 1955 - BVerwG I B 73.55 - ausgesprochen, aus dem Sinn der verfassungsmäßigen Eigentumsgarantie sei der Grundsatz abzuleiten, daß die Enteignung so lange unzulässig sei, wie der Zweck, dem die Enteignung dienen solle, auch auf andere, die Betroffenen weniger schwer belastende Weise erreicht werden könne, ohne daß die Erreichung des Enteignungszwecks in unvertretbarer Weise erschwert werde. - BVerwG, 06.08.1955 - I B 73.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.01.1956 - I B 183.55
Der erkennende Senat hat allerdings in seinemUrteil vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - und in seinemBeschluß vom 6. August 1955 - BVerwG I B 73.55 - ausgesprochen, aus dem Sinn der verfassungsmäßigen Eigentumsgarantie sei der Grundsatz abzuleiten, daß die Enteignung so lange unzulässig sei, wie der Zweck, dem die Enteignung dienen solle, auch auf andere, die Betroffenen weniger schwer belastende Weise erreicht werden könne, ohne daß die Erreichung des Enteignungszwecks in unvertretbarer Weise erschwert werde.
- BVerwG, 19.12.1957 - I C 76.57
Anforderungen an eine Geldabfindung für die Eigentümer als …
Davon ist der Senat bereits im Anschluß an seine für die Flurbereinigung entwickelte Rechtsprechung (Beschluß vom 9. November 1954 - BVerwG I B 145.53 - [BVerwGE 1, 225]) in seinen die städtebauliche Umlegung betreffenden Beschlüssen vom 6. August 1955 - BVerwG I B 73.55 - und vom 14. Januar 1956 - BVerwG I B 183.55 - ausgegangen.
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