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| BVerwG, 30.09.1960 - I B 19.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fortgeltung des Reichsnaturschutzgesetzes als Landesrecht - Revisionszulassung betreffend eine nicht-bundesrechtliche Rechtsfrage
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1958 - VII A 1106/58
- BVerwG, 30.09.1960 - I B 19.59
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.06.1957 - I C 3.56
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses jedweder weiteren Bebauung eines Grundstücks aus …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 19.59
Diese Entscheidung läßt daher die Rechtsprechung des beschließenden Senats zum Naturschutzrecht insoweit unberührt, als er von der Vereinbarkeit des Reichsnaturschutzgesetzes und der auf ihm beruhenden Verordnungen mit dem Bundesrecht ausgegangen ist (u.a. BVerwGE 2, 35; 3, 335; 4, 57 und 5, 143). - BVerfG, 14.10.1958 - 2 BvO 2/57
Umfang der Vorlage bei fraglicher Zugehörigkeit der Vorschrift zur Bundes- oder …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 19.59
Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 (BGBl. I 1959 S. 23; BVerfGE 8, 186 [192 ff.] besagt nur, daß das Reichsnaturschutzgesetz nicht "als Bundesrecht" fortgilt, stellt aber sein Portgelten an sich, nämlich in der Eigenschaft als Landesrecht, nicht in Frage. - BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 19.59
Diese Entscheidung läßt daher die Rechtsprechung des beschließenden Senats zum Naturschutzrecht insoweit unberührt, als er von der Vereinbarkeit des Reichsnaturschutzgesetzes und der auf ihm beruhenden Verordnungen mit dem Bundesrecht ausgegangen ist (u.a. BVerwGE 2, 35; 3, 335; 4, 57 und 5, 143).
- BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 19.59
Daher rechtfertigt eine nicht-bundesrechtliche Rechtsfrage nicht eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache oder wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts eines Landes (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 VwGO, zuvor § 53 Abs. 2 Buchst. a oder c BVerwGG; siehe auch § 195 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 10 VwGO; BVerwGE 1, 19). - BVerwG, 26.03.1955 - I C 101.53
Anwendbarkeit der grundgesetzlichen Junktim-Klausel auf Enteignungen vor dem …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 19.59
Diese Entscheidung läßt daher die Rechtsprechung des beschließenden Senats zum Naturschutzrecht insoweit unberührt, als er von der Vereinbarkeit des Reichsnaturschutzgesetzes und der auf ihm beruhenden Verordnungen mit dem Bundesrecht ausgegangen ist (u.a. BVerwGE 2, 35; 3, 335; 4, 57 und 5, 143). - BVerwG, 21.06.1956 - I C 202.54
Auszug aus BVerwG, 30.09.1960 - I B 19.59
Diese Entscheidung läßt daher die Rechtsprechung des beschließenden Senats zum Naturschutzrecht insoweit unberührt, als er von der Vereinbarkeit des Reichsnaturschutzgesetzes und der auf ihm beruhenden Verordnungen mit dem Bundesrecht ausgegangen ist (u.a. BVerwGE 2, 35; 3, 335; 4, 57 und 5, 143).
- BVerwG, 28.10.1974 - II B 35.74
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Eine Rechtsfrage, deren Beantwortung durch das Berufungsgericht im Revisionsverfahren nicht überprüft werden konnte, rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (u.a. Beschlüsse vom 30. September 1960 - BVerwG I B 19.59 - und vom 8. Juni 1966 - BVerwG I ER 210.65 -). - BVerwG, 16.08.1963 - II CB 141.61
Rechtsmittel
Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 127 BRRG rechtfertigt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aber nur, wenn die Rechtsfrage, in der das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sein soll, dem Bundesrecht zugehört (BVerwG, Beschluß vom 30. September 1960 - BVerwG I B 19.59 -, wie früher bereits BVerwGE 1, 19 zu § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG).
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