Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.1976 - 1 B 191.76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,3623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie eines Ausländers bei der Entscheidung über dessen Ausweisung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1976 - IV A 1130/74
- BVerwG, 05.10.1976 - 1 B 191.76
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1976 - 1 B 191.76
Daher haben, wie der beschließende Senat schon wiederholt entschieden hat, die Ausländerbehörden bei der Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung vorzunehmen ist, stets auch zu prüfen, ob ein etwa zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers, gegen den ein Ausweisungsgrund vorliegt, Vorrang vor dem Interesse an seiner Ausweisung beansprucht (BVerwGE 48, 299 [302]).
- BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76
Antrag auf Gewährung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Antrag auf Beiordnung …
Wie der Senat im Beschluß vom 5. Oktober 1976 - BVerwG I B 191.76 - entschieden hat (ebenso Beschluß vom 16. Dezember 1976 - BVerwG I B 225.76 -), versteht es sich daher von selbst und bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß eine Abwägung entsprechend den vorstehend dargestellten Grundsätzen bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ebenfalls stattzufinden hat. - BVerwG, 16.12.1976 - 1 B 225.76
Öffentliches Interesse an der Ausweisung und grundgesetzlicher Schutz von Ehe und …
Das alles hat entsprechend für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu gelten (Beschluß des Senats vom 5. Oktober 1976 - BVerwG I B 191.76 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.