Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.1954 - I B 194.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 02.11.1956 - II C 228.54
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 7. Dezember 1954 - BVerwG I B 194.54 - und27. September 1955 - BVerwG I B 148.55 -) hat ein Antragsteller oder dessen Prozeßbevollmächtigter schon dann schuldhaft gehandelt, wenn er, wie es hier geschehen ist, mit der Vornahme einer Prozeßhandlung bis zum letzten Tage der dafür vorgesehenen Frist gewartet hat; er muß den Umstand, daß unvorhergesehene Störungen den fristgemäßen Zugang der Prozeßerklärung verhindern können, in Rechnung stellen.
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