Rechtsprechung
| BFH, 04.06.1996 - I B 202/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Umfang der Sachverhaltsermittlung durch das Finanzgericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 04.06.1996 - I B 202/94
Das FG muß dann an die Sachverhaltsermittlung keinen alle vernünftige Zweifel ausschließenden Grad von Wahrscheinlichkeit mehr stellen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
- BFH, 13.12.2018 - V R 65/16
Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs
Rn. 39 Der Kläger hat aber keinen ordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt, denn zur ordnungsgemäßen Benennung eines zu vernehmenden Zeugen gehört die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift (…BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2013 X B 71/12, BFH/NV 2013, 579;… vom 3. Mai 2010 VIII B 72/09, BFH/NV 2010, 1474;… vom 11. März 2008 VII B 214/06, BFH/NV 2008, 1291; vom 26. Februar 2004 VII B 174/03, n.v.; vom 4. Juni 1996 I B 202/94, BFH/NV 1996, 914). - BFH, 19.04.1999 - I B 97/98
Verstoß gegen die Denkgesetze; Nichtbenennung von Zeugen bzw. deren Anschriften
Solange die Beteiligten keine Beweisanträge stellen, kann das Gericht im allgemeinen davon ausgehen, daß sie eine Beweisaufnahme nicht für erforderlich halten (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 4. Juni 1996 I B 202/94, BFH/NV 1996, 914;… BFH-Urteil vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136).
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