Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.1955 - I B 209.53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 23.02.1962 - VII C 62.61
Rechtsmittel
Daß die Ausschaltung unzuverlässiger Gewerbetreibender, die durch ihr Verhalten die Berufsmoral in so schwerwiegender Weise, wie das der Kläger getan hat, untergraben, nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, kann nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden, ist im übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits mehrfach ausgesprochen worden (Entscheidungen vom 12. Februar 1955 - BVerwG I B 209.53 -, vom 29. März 1955 - BVerwG I B 178.54 -, vom 16. Oktober 1959 - BVerwGE 9, 222 - und vom 20. Januar 1961 - BVerwGE 11, 343 [BVerwG 20.01.1961 - VII C 34/59] -). - BVerwG, 29.03.1955 - I B 178.54
Rechtsmittel
Daß gesetzliche Vorschriften, nach denen die Zulassung zu einem Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit des Bewerbers versagt werden kann, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat der erkennende Senat bereits in seinemBeschluß vom 12. Februar 1955 - BVerwG I B 209.53 - ausgesprochen, bedarf also einer Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr.
dejure.org
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