Rechtsprechung
| BFH, 02.04.2014 - I B 21/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsvoraussetzungen bei Divergenz und Verfahrensfehler
- openjur.de
Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsvoraussetzungen bei Divergenz und Verfahrensfehler
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 4, FGO § 66, FGO § 110
Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsvoraussetzungen bei Divergenz und Verfahrensfehler - rechtsinformationen.bund.de
Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsvoraussetzungen bei Divergenz und Verfahrensfehler
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 116 Abs 4 FGO, § 66 FGO
Gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Organisationsakt der Finanzverwaltung im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsvoraussetzungen bei Divergenz und Verfahrensfehler - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung von Rückstellungen für die Zahlung von Vergütungen an den Geschäftsführer und den Prokuristen einer GmbH während der Zeit der Freistellung vor Eintritt in den Ruhestand mangels Darlegung eines ... - datenbank.nwb.de
Gesetzlicher Beteiligtenwechsel aufgrund eines Organisationsakts der Finanzverwaltung; Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz sowie eines Verfahrensfehlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 17.01.2013 - 3 K 47/12
- BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- BFH, 06.06.2013 - I B 53/12
Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG - …
Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Rn. 10 aa) Soweit die Klägerin geltend macht, das FG habe ihren Vortrag als "unglaubwürdig" erachtet, und sich damit gegen die Sachverhaltswürdigung des FG wendet, stellt dies einen nicht zur Revisionszulassung qualifizierenden materiell-rechtlichen Fehler dar (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2013 I B 53/12, BFH/NV 2013, 1561). - BFH, 21.08.2013 - I B 60/12
Minderung einer Rückstellung wegen künftiger Vorteile
Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Hierzu wäre es erforderlich gewesen, auszuführen, inwieweit das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschluss vom 21. August 2013 I B 60/12, BFH/NV 2014, 28). - BFH, 13.06.2013 - X B 132/12
Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen nach Einbuchung ungeklärter Einnahmen …
Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Hierzu wäre es erforderlich gewesen, tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits gegenüberzustellen, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen, und auszuführen, warum es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2013 X B 133/12, BFH/NV 2013, 1593).
- BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung …
Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Hierzu hätte vorgetragen werden müssen, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, warum ein Beschwerdeführer nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat, warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705). - BFH, 08.08.2013 - II B 3/13
Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen …
Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Rn. 6 Zwar ist zutreffend, dass sich ein abstrakter Rechtssatz auch aus scheinbar fallbezogenen Ausführungen des FG ergeben kann (vgl. BFH-Beschluss vom 8. August 2013 II B 3/13, BFH/NV 2013, 1805). - BFH, 30.09.2013 - XI B 57/13
Berichtigung eines FG-Urteils im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Rn. 3 II. Das Finanzamt Y ist mit Wirkung zum 1. Februar 2013 aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung (…) in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des Finanzamts X eingetreten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 2013 XI B 57/13, BFH/NV 2014, 61). - BFH, 25.11.2008 - I B 99/08
Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung und eines schweren Rechtsfehlers
Auszug aus BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
Mit Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit des FG-Urteils ist eine Divergenz indes nicht dargelegt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2008 I B 99/08, BFH/NV 2009, 405).
- BFH, 28.10.2015 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen …
Rn. 9 Wird --wie hier-- im Revisionsverfahren statt des ursprünglich beklagten FA ein anderes FA für eine Steuerfestsetzung zuständig und beruht dieser Zuständigkeitswechsel auf einem Organisationsakt der Finanzverwaltung, tritt die zuständig gewordene Behörde an Stelle des bisherigen Beklagten in den anhängigen Rechtsstreit ein (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 2. April 2014 I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - BFH, 11.11.2015 - V B 55/15
Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung - Untätigkeitseinspruch
Rn. 8 Abgesehen davon, dass der Kläger eine Divergenz nicht i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt hat, indem er abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat (…vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2013 X B 133/12, BFH/NV 2013, 1593, und vom 2. April 2014 I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216), liegt eine Divergenz zu den angeführten BFH-Urteilen vom 24. Mai 2006 I R 93/05 (BFHE 214, 7, BStBl II 2007, 76) und vom 24. Juni 2008 IX R 64/06 (…BFH/NV 2008, 1676) tatsächlich nicht vor. - BFH, 21.03.2019 - VIII B 129/18
Schätzung der sicher beruflich veranlassten Aufwendungen auf einer Firmenfeier
Es genügt, wenn das FG in fallbezogenen Rechtsausführungen abweicht und sich dies aus den Entscheidungsgründen hinreichend deutlich genug ergibt (BFH-Beschluss vom 2. April 2014 I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216, Rz 6).
- BFH, 24.02.2021 - XI R 4/19
Zur kurzzeitigen Überlassung von möblierten Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der …
Rn. 15 I. Nach Zusammenlegung des vormaligen Beklagten mit dem Finanzamt X am 01.04.2019 ist ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eingetreten (vgl. allgemein BFH-Beschluss vom 02.04.2014 - I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - BFH, 14.03.2024 - V R 51/20
Spartenrechnung im Sinne des § 8 Abs. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG)
Rn. 11 Das FA B ist mit Wirkung zum 01.10.2022 aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA A eingetreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.11.2019 - I R 40/19 (I R 14/16), BFHE 268, 1;… BFH-Beschlüsse vom 31.08.2016 - I B 146/15, BFH/NV 2016, 1756; vom 02.04.2014 - I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - BFH, 14.12.2023 - IV R 2/21
Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte
Rn. 17 Das FA ist mit Wirkung zum 01.10.2022 aufgrund eines Organisationsakts der Finanzverwaltung (s. § 2 Nr. … der Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter vom 16.09.2019 in der Fassung vom 12.09.2022) in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des bisherigen Beklagten und Revisionsbeklagten, des FA K, eingetreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.04.2008 - IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.c [Rz 32] und BFH-Beschluss vom 02.04.2014 - I B 21/13, Rz 3). - BFH, 05.12.2024 - V R 11/23
Reemtsma-Direktanspruch
Rn. 16 Das FA ist mit Wirkung zum 01.03.2024 durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter vom 22.02.2024 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2024, Nr. 5) aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA B eingetreten (vgl. BFH-Urteile vom 27.11.2019 - I R 40/19 (I R 14/16), BFHE 268, 1, BStBl II 2024, 670;… vom 14.03.2024 - V R 51/20, BFHE 284, 330, BFH/NV 2024, 1092, Rz 11;… BFH-Beschlüsse vom 31.08.2016 - I B 146/15, BFH/NV 2016, 1756; vom 02.04.2014 - I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - BFH, 14.03.2024 - V R 2/24
Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im …
Rn. 8 Das FA B ist mit Wirkung zum 01.10.2022 aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA A eingetreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.11.2019 - I R 40/19 (I R 14/16), BFHE 268, 1;… BFH-Beschlüsse vom 31.08.2016 - I B 146/15, BFH/NV 2016, 1756 und vom 02.04.2014 - I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - BFH, 14.12.2023 - IV R 3/21
Teilweise inhaltsgleich mit Urteilen des BFH vom 14.12.2023 IV R 2/21 und IV R …
Rn. 17 Das FA ist mit Wirkung zum 01.10.2022 aufgrund eines Organisationsakts der Finanzverwaltung (s. § 2 Nr. … der Verordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter vom 16.09.2019 in der Fassung vom 12.09.2022) in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des bisherigen Beklagten und Revisionsbeklagten, des FA K, eingetreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.04.2008 - IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, unter II.1.c [Rz 32] und BFH-Beschluss vom 02.04.2014 - I B 21/13, Rz 3). - BFH, 31.08.2016 - I B 146/15
Sachaufklärungsrüge - Formelle Korrespondenz bei verdeckter Einlage
Rn. 8 II. 1. Das FA ist mit Wirkung zum 1. Januar 2016 aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung in die Zuständigkeit und hierdurch im Wege des gesetzlichen Beteiligtenwechsels in die Beteiligtenstellung des FA B eingetreten (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2014 I B 21/13, BFH/NV 2014, 1216). - FG Hessen, 24.06.2025 - 7 K 1188/21
Buchwertfortführung bei einer formwechselnden Umwandlung einer …
- BFH, 14.12.2023 - IV R 4/21
Teilweise inhaltsgleich mit Urteilen des BFH vom 14.12.2023 IV R 2/21 und IV R …
- BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung
- FG München, 08.01.2025 - 4 K 24/22
Berechnung des Verwaltungsvermögens im Rahmen der Verbundsvermögensaufstellung
- FG Hessen, 30.01.2024 - 11 Ko 1250/23
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung; Keine Wiedereinsetzung wegen schuldhafter …
- FG Münster, 09.03.2017 - 3 K 258/15
- FG Hessen, 22.04.2024 - 11 K 1365/23
Unzulässige Anfechtungsklage gegen eine Zwangsgeldfestsetzung aufgrund Erledigung
- FG Hessen, 13.02.2026 - 4 K 834/22
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