Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 220.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1976 - I 781/76
- BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 220.76
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 220.76
Diese Frage ist jedoch durch die Rechtsprechung des Senats bereits genügend geklärt: Die Ausländer behörde hat bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Urteil vom 16. Juni 1971 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]). - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 220.76
Die Ausländerbehörde muß vielmehr prüfen, ob das die Verurteilung begründende Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles die Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299]). - BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69
Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 220.76
Diese Frage ist jedoch durch die Rechtsprechung des Senats bereits genügend geklärt: Die Ausländer behörde hat bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Urteil vom 16. Juni 1971 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]). - BVerwG, 05.03.1968 - I C 64.66
Erlass eines Aufenthaltsverbots - Rechtskräftige Verurteilung eines Ausländers …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 220.76
Sie muß also auf Grund der Art und Höhe der Strafe, des Delikts, etwaiger Vorstrafen und anderer für die Ausweisung erheblicher Umstände die Erforderlichkeit dieser Maßnahme abwägen (Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 2]). - BVerwG, 07.11.1974 - I C 6.71
Auszug aus BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 220.76
Das verlangt auch eine Prüfung des Unrechtsgehalts der Straftat des Ausländers (Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 37]).
- BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 249.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Leitet die Behörde aus den Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291 [292 f.]; 42, 133 [134, 138]; 48, 299 [301 f.]; Beschlüsse vom 23. November 1976 - BVerwG 1 B 220.76 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -). - BVerwG, 15.11.1977 - 1 B 134.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Ausländerbehörde muß auf Grund der Art und Höhe der Strafe, des Delikts, etwaiger Vorstrafen und anderer für die Ausweisung erheblicher Umstände die Erforderlichkeit dieser Maßnahme abwägen (…Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 2]; Beschluß vom 23. November 1976 - BVerwG I B 220.76 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".