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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1976 - 1 B 226.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2679
BVerwG, 06.12.1976 - 1 B 226.76 (https://dejure.org/1976,2679)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1976 - 1 B 226.76 (https://dejure.org/1976,2679)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1976 - 1 B 226.76 (https://dejure.org/1976,2679)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1976 - 1 B 226.76
    Deswegen haben, wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, die Ausländerbehörden bei der Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung vorzunehmen ist, stets auch zu prüfen, ob ein etwa zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers, gegen den ein Ausweisungsgrund vorliegt, Vorrang vor dem Interesse an seiner Ausweisung beansprucht (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [302]).
  • BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 31.75

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1976 - 1 B 226.76
    Ob die vom Kläger geltend gemachten familiären Belange gewichtiger sind als die mit der Ausweisung verfolgten polizeilichen Zwecke, weitere Verletzungen der Rechtsordnung durch den Kläger zu verhindern und andere Ausländer von schwerwiegenden Verkehrsdelikten abzuhalten, hängt ausschließlich von den Umständen des Einzelfalles ab und hat demgemäß keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß des Senats vom 28. September 1976 - BVerwG I B 31.75 -).
  • BVerwG, 27.05.1977 - 1 B 95.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Ob auch unter solchen Umständen der Familienschutz Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung des Klägers beansprucht, ist jedoch, wie bereits erwähnt, eine Frage des Einzelfalles und hat demgemäß keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung (vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG I B 31.75 - und vom 6. Dezember 1976 - BVerwG I B 226.76 -).
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