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| BVerwG, 28.09.1972 - I B 23.72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthalt in einer Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Auszug aus BVerwG, 28.09.1972 - I B 23.72
Freizügigkeit bedeutet das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (BVerfGE 2, 266 [273]). - BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 1/52
Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungs- und Meldepflicht nach dem LWG …
Auszug aus BVerwG, 28.09.1972 - I B 23.72
Das Grundrecht gewährleistet den freien Zug von Gemeinde zu Gemeinde und schützt damit gegen Maßnahmen, durch die jemandem der Aufenthalt in einer Gemeinde geboten oder verboten wird (BVerfGE 8, 95 [97 f.]).
- BVerwG, 29.09.2008 - 7 B 20.08
Rahmenbetriebsplan, Zulassung; Braunkohlentagebau; Eigentümer; Wohngrundstück; …
Ebenso wie die Möglichkeit des Zuzugs an einen bestimmten Ort hängt auch die Möglichkeit des Verbleibs an dem einmal gewählten Ort von rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ab, die durch Art. 11 Abs. 1 GG nicht erfasst und garantiert werden (so der Sache nach Bundesverfassungsgericht, Beschluss 31. August 2004 - 1 BvQ 36/04 - juris; BVerwG, Beschluss vom 28. September 1972 - BVerwG 1 B 23.72 - Buchholz 11 Art. 11 GG Nr. 7). - VG Darmstadt, 20.07.2009 - 3 L 946/09
Inanspruchnahme des Nichtstörers zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit
Schließlich hat sie auch nicht dargelegt, dass es ihr nicht möglich gewesen wäre, die Beigeladenen in einer Unterkunft einer Nachbargemeinde unterzubringen (vergleiche hierzu grundlegend BVerwG, 28.09.1972 - BVerwG I B 23.72 -, Buchholz 11 Art. 11 GG Nr. 7). - VG Kassel, 18.02.2016 - 5 L 142/16
Wiedereinweisung eines Obdachlosen ist nur eine Notlösung!
Ferner ist seitens der Antragsgegnerin auch nicht dargelegt worden, dass es nicht möglich war, Frau X. in einer Unterkunft in einer Nachbargemeinde unterzubringen (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. September 1972 - I B 23.72). - BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83
Vorliegen eines Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG) durch die …
Daraus folgt, daß der Zugang zu einer Gemeinde nicht "gesperrt" (BVerfG, Beschluß vom 23. Juli 1958 - 1 BvL 1/52 - BVerfGE 8, 95 [97 f.]), d.h. nicht eine Maßnahme ergriffen werden darf, durch die jemandem der Aufenthalt in einer Gemeinde (geboten oder) verboten wird (BVerwG, Beschluß vom 28. September 1972 - BVerwG I B 23.72 - Buchholz 11 Art. 11 GG Nr. 7 S. 1 [2]).
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