Rechtsprechung
| BVerwG, 14.09.1955 - I B 230.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.01.1965 - VII C 147.63
Entziehung der Fahrerlaubis wegen fehlender gesundheitlicher Eignung - Beweislast …
Daher hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 14. September 1955 - BVerwG I B 230.53 - die Behauptung des damaligen Klägers, die Ohnmachtsanfälle seien nicht auf epileptische Anfälle zurückzuführen, als unerheblich angesehen. - BVerwG, 03.03.1958 - I B 190.57
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß der Senat in einem Beschluß vom 14. September 1955 - BVerwG I B 230.53 - wiederholte Ohnmachtsanfälle als ausreichend angesehen hat, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen abzusprechen, und daß er in einem Urteil vom 27. September 1956 - BVerwG I C 199.54 - die Entziehung der Fahrerlaubnis gebilligt hat, obwohl in jenem Verfahren nach dem bisherigen Verlauf der Krankheit des betroffenen Kraftfahrzeugführers zu erwarten war, daß eine erneute Erkrankungsphase voraussichtlich einige Zeit vorher erkennbar würde, weil aber nach dem ärztlichen Gutachten die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden konnte, daß eine Krankheitsphase auch unvorhergesehen und plötzlich auftrete.
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