Rechtsprechung
| BFH, 13.06.2005 - I B 239/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
NZB: Rechtsfortbildung - datenbank.nwb.de
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 09.11.2004 - 7 K 4153/01
- BFH, 13.06.2005 - I B 239/04
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03
Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 13.06.2005 - I B 239/04
Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Rechtsfrage voraus, deren Beantwortung in dem angestrebten Revisionsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt; es muss sich um eine Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232).Zur Darlegung dieser Zulassungsvoraussetzungen ist somit erforderlich, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Begründungsfrist eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit --insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Rechtsprechung und einschlägiger Literatur--, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 232, m.w.N.).
- BFH, 08.03.2004 - VII B 334/03
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
Auszug aus BFH, 13.06.2005 - I B 239/04
Rügt der Beschwerdeführer eine derartige Abweichung, muss er nach ständiger Rechtsprechung tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974). - BFH, 20.04.2000 - V B 156/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 13.06.2005 - I B 239/04
Dieses Vorbringen kann ebenso wenig zur Zulassung der Revision führen wie der bloße Hinweis darauf, eine bestimmte Problematik bedürfe einer Grundsatzentscheidung durch den BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 20. April 2000 V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347). - BFH, 14.10.2003 - X B 90/03
NZB: Fortbildung des Rechts
Auszug aus BFH, 13.06.2005 - I B 239/04
Bezüglich der Anforderungen an die schlüssige Darlegung dieses Zulassungsgrundes gelten die zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) entwickelten Grundsätze sinngemäß (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220).
- BFH, 17.08.2007 - XI B 22/07
Erlass von Nachforderungszinsen; Rechtmäßigkeit der Festsetzung von …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide m.w.N.). - BFH, 23.12.2005 - VI B 62/05
Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung
Solche Einwendungen können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht zum Erfolg führen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840).Eine Zulassung der Revision wegen Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, Alternative 1 FGO) kommt nur in Betracht, wenn der Streitfall Veranlassung gibt, Leitsätze zur Auslegung des Gesetzes aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1840).
- BFH, 29.05.2006 - V B 159/05
Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters
Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht zum Erfolg führen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840;… vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612).
- BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
Krankenpflegerabgrenzung freiberufliche; gewerbliche Tätigkeit
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide m.w.N.). - BFH, 15.06.2007 - XI B 93/06
Häusliches Arbeitszimmer
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 28, § 116 Rz 38). - BFH, 11.07.2007 - XI B 184/06
Verlust einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung eines Freiberuflers als …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840). - BFH, 20.12.2006 - XI B 23/06
NZB: schwer wiegender Fehler des FG, Darlegungsanforderungen
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 28). - BFH, 31.03.2008 - XI B 208/06
Grundsätzliche Bedeutung - Begriff der "nahestehenden Person" bei der Anwendung …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide jeweils m.w.N.). - BFH, 10.12.2007 - XI B 162/06
Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung - Einstimmigkeitserfordernis - …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide jeweils m.w.N.). - BFH, 21.11.2007 - XI B 101/06
Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG-Urteils - …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH geboten erscheinen lassen (…vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. August 2003 VII B 260/02, BFH/NV 2004, 69, und vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840, beide m.w.N.). - BFH, 26.03.2008 - XI B 203/07
Darlegungsanforderungen bei behaupteter grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
- BFH, 03.04.2007 - I B 151/06
Schlüssige Darlegung der Divergenz; keine grundsätzliche Bedeutung bei …
- BFH, 19.11.2008 - XI B 213/07
Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Akteneinsicht - …
- BFH, 17.11.2009 - XI B 2/09
Kein ermäßigter Steuersatz für Filmvorführungen mit Filmen pornographischen …
- BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Übergehen eines Beweisantrags - Verletzung rechtlichen Gehörs - Rügeverlust - …
- BFH, 03.03.2009 - I B 200/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Sicherung einer einheitlichen …
- BFH, 25.02.2008 - XI B 198/06
Rechtsfrage der Adressierung eines an eine GbR gerichteten Steuerbescheides nicht …
- BFH, 17.08.2007 - XI B 185/06
Ansparrücklage für Existenzgründer
- BFH, 06.06.2007 - VI B 153/06
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden
- BFH, 27.03.2007 - I B 76/06
Darlegungserfordernisse
- BFH, 07.05.2009 - I B 214/08
Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Grundsätzliche Bedeutung: …
- BFH, 20.04.2009 - I B 182/08
Darlegung der Divergenz - Verfahrensfehler - Pflicht zur Wiedereröffnung der …
- BFH, 20.07.2007 - XI B 25/07
Uneinbringliche Darlehensforderung eines Rechtsanwalts als notwendiges …
- BFH, 27.05.2009 - I B 5/09
Dauer des Verwaltungsverfahrens kein Verfahrensmangel - Verletzung der …
- BFH, 09.07.2007 - I B 156/06
Divergenz zur Frage des Zeitpunktes eines Auflösungsverlustes im Falle des …
- BFH, 08.02.2007 - I B 104/06
VGA; umsatzabhängige Tantieme
- BFH, 16.10.2006 - I B 50/06
NZB: Divergenz
- BFH, 24.01.2006 - VI B 60/05
NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils
- BFH, 04.04.2007 - I B 133/06
Darlegung der Divergenz: Buchungsfehler oder verdeckte Gewinnausschüttung
- BFH, 03.04.2007 - I B 105/06
Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfehler der Vorinstanz
- BFH, 27.10.2005 - VI B 59/05
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 24.02.2009 - I B 188/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer Divergenz - Rüge mangelnder …
- BFH, 26.02.2007 - I B 150/06
NZB: Ansparrücklage, Nachvollziehbarkeit der Bildung
- BFH, 17.09.2007 - I B 64/07
Schlüssige Darlegung einer Divergenz; fehlerhafte Anwendung von Beweislastregeln
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