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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.1956 - I B 24.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1184
BVerwG, 08.08.1956 - I B 24.55 (https://dejure.org/1956,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1956 - I B 24.55 (https://dejure.org/1956,1184)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1956 - I B 24.55 (https://dejure.org/1956,1184)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1956 - I B 24.55
    Ob der Gesundheitszustand des Klägers sich inzwischen gebessert hat und Rückfälle nicht mehr zu erwarten sind, ist unerheblich, da im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes grundsätzlich nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zur Zeit seines Erlasses zu beurteilen ist (Beschluß des Senatsvom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53 -, BVerwGE 1, 35).
  • BVerwG, 06.03.1958 - I CB 197.56

    Rechtsmittel

    Es entspricht insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren grundsätzlich nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zur Zeit der letzten Entscheidung im Verwaltungsverfahren zu beurteilen ist (Beschluß des Senatsvom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53 - [BVerwGE 1, 35];Beschluß vom 2. Juni 1955 - BVerwG I C 199.53 -;Beschluß vom 8. August 1956 - BVerwG I B 24.55 -;Beschluß vom 24. August 1957 - BVerwG I B 86.57 -).

    Daß die jederzeitige Möglichkeit des Auftretens neuer Krankheitsschübe die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließt, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Beschluß des Senatsvom 8. August 1956 - BVerwG I B 24.55 -;Urteil vom 27. September 1956 - BVerwG I C 199.54 -).

  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 111.63

    Heranziehung der Vorstrafen bei der Beurteilung einer Fahrtauglichkeit - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits verschiedentlich die Auffassung vertreten, daß die jederzeitige Möglichkeit des Auftretens neuer Krankheitsschübe die Eignung ausschließt (vgl. den Beschluß vom 8. August 1956 - BVerwG I B 24.55 -).
  • BVerwG, 14.07.1958 - IV ER 301.58

    Verbot des Einlegens von Flachs und Hanf in Wasserbecken zwecks Röstens - Antrag …

    Die gegen diesen Beschluß erhobene Beschwerde des verklagten Landratsamts vom 11. Mai 1955 und die der Beigeladenen wies das Oberverwaltungsgericht durch Beschluß vom 13. Juni 1955 (1 B 24/55) zurück.
  • BVerwG, 21.11.1957 - I B 63.56

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, daß das Interesse der Allgemeinheit den persönlichen und wirtschaftlichen Belangen des einzelnen vorgeht und daher die wirtschaftlichen Auswirkungen der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis für den Betroffenen nicht berücksichtigt werden können(Beschluß vom 8. August 1956 - BVerwG I B 24.55 -).
  • BVerwG, 11.10.1963 - VII B 97.62

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bereits entschieden, daß bei der Frage der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Verneinung dieser Frage nicht berücksichtigt werden können (vgl. denBeschluß vom 8. August 1956 - BVerwG I B 24.55 -).
  • BVerwG, 26.06.1958 - I B 96.58

    Rechtsmittel

    Auch das ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt(Beschlüsse vom 8. August 1956 - BVerwG I B 24.55 -, vom 26. Oktober 1957 - BVerwG I B 99.57 - undvom 21. November 1957 - BVerwG I B 65.56 -).
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