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Rechtsprechung
   BFH, 07.07.1997 - I B 26/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23250
BFH, 07.07.1997 - I B 26/97 (https://dejure.org/1997,23250)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1997 - I B 26/97 (https://dejure.org/1997,23250)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - I B 26/97 (https://dejure.org/1997,23250)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.10.1996 - II R 12/92

    Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 07.07.1997 - I B 26/97
    Zu dem wortgleichen Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiet vom 16. Juni 1959 und § 12 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 30. Oktober 1996 II R 12/92 (Internationales Steuerrecht 1997, 147) entschieden, daß eine unterirdisch verlaufende Rohrleitung eine "feste" Geschäftseinrichtung darstellt und daß eine Geschäftseinrichtung der Tätigkeit eines Unternehmens dient, wenn der Unternehmer diese für eine gewisse Dauer zu unternehmerischen Zwecken benutzt.
  • BFH, 13.06.2006 - I R 84/05

    Verpachteter Betrieb keine Betriebsstätte des Verpächters - Voraussetzung für …

    ff) Schließlich beruft sich die Klägerin ohne Erfolg darauf, dass das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 7. November 1996 3 K 54/93, juris) mit Billigung des erkennenden Senats (Beschluss vom 7. Juli 1997 I B 26/97, BFH/NV 1998, 19) eine im Inland befindliche Anlage als Betriebsstätte eines ausländischen Lebensmittelherstellers angesehen hat, in dessen Auftrag vermittels der Anlage bestimmte Produkte gefertigt wurden.
  • FG Schleswig-Holstein, 06.09.2001 - II 1224/97

    Begründung einer ausländischen Betriebsstätte durch Installation eines Rechners / …

    Der Einsatz von Personen (Unternehmer, Arbeitnehmer, fremdes weisungsabhängiges Personal, Subunternehmer) in oder an der Geschäftseinrichtung ist nicht in jedem Fall erforderlich, vielmehr reicht insbesondere bei vollautomatisch arbeitenden Einrichtungen das Tätigwerden des Unternehmens mit der Geschäftseinrichtung (…BFH-Urteil vom 30. Oktober 1996, BStBl II 1997, S. 12; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Juli 1997 in BFH/NV 1998, S. 19).
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