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| BVerwG, 16.06.1958 - I B 26.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 03.10.1957 - Bf II 59/57
- BVerwG, 16.06.1958 - I B 26.58
- BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.06.1957 - I C 3.56
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses jedweder weiteren Bebauung eines Grundstücks aus …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1958 - I B 26.58
Wenn das Berufungsgericht die Recht Streitigkeit der über dem Kleingartengelände liegenden Baubeschränkung mit dem Hinweis auf den Baustufenplan vom 28. Dezember 1954 bejaht, so bleibt dabei die grundsätzliche Frage offen, inwieweit die Festsetzungen dieses Planes für die im Zeitpunkt der Planfestsetzung bereits ausgeübten, dem Plan widersprechenden Nutzungen des Grund und Bodens gültig sind (vgl.Urteil vom 27. Juni 1957 - BVerwG I C 3.56 - [BVerwGE 5, 143]).
- BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58
Anspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …
Der erkennende Senat hatim Beschluß vom 16. Juni 1958 - BVerwG I B 26.58 - die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, inwieweit die Festsetzungen des Baustufenplans vom 28. Dezember 1954 für die bei der Planfestsetzung bereits ausgeübten, dem Plan widersprechenden Nutzungen des Grund und Bodens gültig sind, und dabei auf seine Entscheidung in BVerwGE 5, 143 hingewiesen.
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