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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1957 - I B 269.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,9945
BVerwG, 09.02.1957 - I B 269.56 (https://dejure.org/1957,9945)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1957 - I B 269.56 (https://dejure.org/1957,9945)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1957 - I B 269.56 (https://dejure.org/1957,9945)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59

    Rechtsmittel

    Es ist ein im Gewerberecht und auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Entscheidungen vom 1. November 1955 - BVerwG I B 20.55 -, 8. Januar 1957 - BVerwG I B 135.56 - und 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353]) anerkannter Grundsatz, daß die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden, gegen dessen eigene Lauterkeit sonst nichts einzuwenden ist, auch dann verneint werden muß, wenn er Dritten, welche die für diesen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, einen Einfluß auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder nicht in der Lage ist, einen solchen Einfluß auszuschalten (…vgl. hierzu Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, 11. Aufl., Anm. 4 d zu § 35 GewO - S. 439;… Rohmer-Eyermann, Kommentar zum Gaststättengesetz, 2. Aufl., Anm. 3 zu § 2 GaststG , S. 34/35).
  • VG München, 16.06.2020 - M 16 K 20.1268

    Gewerbeuntersagung gegen den Vertretungsberechtigten einer Gewerbetreibenden …

    Diese Formulierungen rühren aus z.T. älteren Entscheidungen her (…vgl. Landmann/Rohmer, GewO, Stand Oktober 2019, § 35 Rn. 52a worin seinerseits auf Entscheidungen von Obergerichten aus den 1970er Jahren verwiesen wird: "eingewurzelter Hang zur Missachtung der Rechtsordnung"; BVerwG, B.v. 9.2.1957 - I B 269.56 - Orientierungssatz zitiert nach juris: "Mangel an sozialem Verantwortungsbewusstsein") und stehen insoweit mit gewerblich relevanten Verfehlungen in Zusammenhang, die dem Kläger hier angelastet werden.
  • BVerwG, 30.04.1962 - VII B 35.61

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. denBeschluß vom 20. September 1957 - BVerwG I CB 142.57 - und die dort zitierten Entscheidungen, desgleichen denBeschluß vom 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 -, JR 1957, 353) läßt die Nichterfüllung der sozialrechtlichen Verpflichtungen einen Mangel an sozialem Verantwortungsgefühl erkennen, so daß sich der Unternehmer damit in der Regel als unzuverlässig erweist; ob er so zu beurteilen ist, ergibt sich aus den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles.
  • BVerwG, 29.04.1958 - I B 70.58

    Rechtsmittel

    Diese Voraussetzungen sieht der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG Bd. 99 S. 187 ff.) auch dann als gegeben an, wenn ein Gewerbetreibender die seinen Arbeitnehmern vom Lohn einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, sondern sie bestimmungswidrig zur Deckung anderer Verpflichtungen oder Aufwendungen verwendet und damit einen bedenklichen Mangel an sozialem Verantwortungsbewußtsein nicht nur gegenüber den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern, sondern auch gegenüber der Allgemeinheit erkennen läßt (vgl. dieEntscheidungen vom 25. Mai 1954 - BVerwG I C 132.53 - [JR 1954 S. 392] undvom 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353]).
  • BVerwG, 03.11.1961 - VII B 108.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    1961 S. 62 = JR 1961 S. 274]), daß auch die hartnäckige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen auf einen Mangel an sozialem Verantwortungsbewußtsein und auf charakterliche Unzuverlässigkeit des Gastwirts schließen lasse (Entscheidung vom 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353 = GewArch. 1957/58 s. 44]) und daß auch fortgesetzte Verstöße gegen die Regelung der Polizeistunde die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 GaststG rechtfertigen können (vgl. BVerwGE 1, 157).
  • OLG München, 05.04.1957 - 3 St 261/56
    Keine Untersagung der Berufs- oder Gewerbeausübung durch den Strafrichter wegen Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen (Anders verwaltungsrechtlich gesehen; vergleiche BVerwG 1957-02-09 I B 269.56 = BB 1957, 260).
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