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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1956 - I B 34.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1565
BVerwG, 13.01.1956 - I B 34.54 (https://dejure.org/1956,1565)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1956 - I B 34.54 (https://dejure.org/1956,1565)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1956 - I B 34.54 (https://dejure.org/1956,1565)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prozessfähigkeit des Antragstellers i.R.d. Bewilligung des Armenrechts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 14.06.1960 - II C 36.60

    Versorgungsanspruch eines Revieroberwachtmeisters - Feststellungen zur …

    Nach dieser Rechtsprechung gelten die in der Zivilprozeßordnung enthaltenen Rechtsgrundsätze über die Prozeßfähigkeit auch für die an einer Verwaltungsstreitsache als Prozeßpartei beteiligte natürliche Person; somit ist eine von einem Prozeßunfähigen erhobene Klage auch im Verwaltungsstreitverfahren unzulässig (BVerwG, Beschluß vom 13. Januar 1956 - BVerwG I B 34.54 -;Beschluß vom 27. Februar 1956 - BVerwG V B 233.54 -;Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 -;Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG III B 232.57/C 173.58 -), und nicht nur eine alle Lebensbereiche umfassende Geisteskrankheit schließt die Prozeßfähigkeit einer Person aus, sondern auch eine auf ein bestimmtes Gebiet, auf einen sog. Komplex, beschränkte Geisteskrankheit nacht insoweit prozeßunfähig, als das von dieser Krankheit erfaßte Gebiet in Frage steht (BVerwG, Beschluß vom 28. November 1957 - BVerwG VII B 41.57 -;Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 - mit Hinweis auf RG in JW 1912 S. 872 Nr. 33 und JW 1922 S. 1007 Nr. 5; vgl. auchBeschluß vom 22. März 1957 - BVerwG V C 304.56 -).
  • BVerwG, 29.02.1960 - II CB 141.59

    Rechtsmittel

    Ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die in der Zivilprozeßordnung enthaltenen Rechtsgrundsätze über die Prozeßfähigkeit auch für die an einer Verwaltungsstreitsache als Prozeßpartei beteiligte natürliche Person gelten und daß eine von einem Prozeßunfähigen erhobene Klage auch im Verwaltungsstreitverfahren unzulässig ist (BVerwG, Beschluß vom 13. Januar 1956 - BVerwG I B 34.54 -;Beschluß vom 27. Februar 1956 - BVerwG V B 233.54 -;Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 -;Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG III B 232.57/C 173.58 -).
  • BVerwG, 21.08.1956 - V B 65.56

    Rechtsmittel

    Der Senat schließ sich damit dem Standpunkt an, den der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber dem Kläger bereits in demBeschluß vom 13. Januar 1956 - BVerwG I B 34.54 - eingenommen hat; dort ist zutreffend festgestellt, daß die Ausführungen, mit denen das Berufungsgericht die Frozeßfähigkeit des Klägers verneint hat, auf die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles abgestellt seien und grundsätzliche Rechtsfragen nicht erkennen ließen.
  • BVerwG, 21.08.1956 - V B 64.56

    Rechtsmittel

    Der Senat schließt sich damit dem Standpunkt an, den der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber dem Kläger bereits in demBeschluß vom 13. Januar 1956 - BVerwG I B 34.54 - eingenommen hat; dort ist zutreffend festgestellt, daß die Ausführungen, mit denen das Berufungsgericht die Prozeßfähigkeit des Klägers verneint hat, auf die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles abgestellt seien und grundsätzliche Rechtsfragen nicht erkennen ließen.
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