Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.1956 - I B 34.54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Prozessfähigkeit des Antragstellers i.R.d. Bewilligung des Armenrechts
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 19.11.1953 - I B 42.53
- BVerwG, 13.01.1956 - I B 34.54
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 14.06.1960 - II C 36.60
Versorgungsanspruch eines Revieroberwachtmeisters - Feststellungen zur …
Nach dieser Rechtsprechung gelten die in der Zivilprozeßordnung enthaltenen Rechtsgrundsätze über die Prozeßfähigkeit auch für die an einer Verwaltungsstreitsache als Prozeßpartei beteiligte natürliche Person; somit ist eine von einem Prozeßunfähigen erhobene Klage auch im Verwaltungsstreitverfahren unzulässig (BVerwG, Beschluß vom 13. Januar 1956 - BVerwG I B 34.54 -;Beschluß vom 27. Februar 1956 - BVerwG V B 233.54 -;Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 -;Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG III B 232.57/C 173.58 -), und nicht nur eine alle Lebensbereiche umfassende Geisteskrankheit schließt die Prozeßfähigkeit einer Person aus, sondern auch eine auf ein bestimmtes Gebiet, auf einen sog. Komplex, beschränkte Geisteskrankheit nacht insoweit prozeßunfähig, als das von dieser Krankheit erfaßte Gebiet in Frage steht (BVerwG, Beschluß vom 28. November 1957 - BVerwG VII B 41.57 -;Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 - mit Hinweis auf RG in JW 1912 S. 872 Nr. 33 und JW 1922 S. 1007 Nr. 5; vgl. auchBeschluß vom 22. März 1957 - BVerwG V C 304.56 -). - BVerwG, 29.02.1960 - II CB 141.59
Rechtsmittel
Ferner ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die in der Zivilprozeßordnung enthaltenen Rechtsgrundsätze über die Prozeßfähigkeit auch für die an einer Verwaltungsstreitsache als Prozeßpartei beteiligte natürliche Person gelten und daß eine von einem Prozeßunfähigen erhobene Klage auch im Verwaltungsstreitverfahren unzulässig ist (BVerwG, Beschluß vom 13. Januar 1956 - BVerwG I B 34.54 -;Beschluß vom 27. Februar 1956 - BVerwG V B 233.54 -;Beschluß vom 29. Dezember 1958 - BVerwG I B 115.58 -;Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG III B 232.57/C 173.58 -). - BVerwG, 21.08.1956 - V B 65.56
Rechtsmittel
Der Senat schließ sich damit dem Standpunkt an, den der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber dem Kläger bereits in demBeschluß vom 13. Januar 1956 - BVerwG I B 34.54 - eingenommen hat; dort ist zutreffend festgestellt, daß die Ausführungen, mit denen das Berufungsgericht die Frozeßfähigkeit des Klägers verneint hat, auf die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles abgestellt seien und grundsätzliche Rechtsfragen nicht erkennen ließen. - BVerwG, 21.08.1956 - V B 64.56
Rechtsmittel
Der Senat schließt sich damit dem Standpunkt an, den der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber dem Kläger bereits in demBeschluß vom 13. Januar 1956 - BVerwG I B 34.54 - eingenommen hat; dort ist zutreffend festgestellt, daß die Ausführungen, mit denen das Berufungsgericht die Prozeßfähigkeit des Klägers verneint hat, auf die besonderen Verhältnisse des Einzelfalles abgestellt seien und grundsätzliche Rechtsfragen nicht erkennen ließen.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.