Rechtsprechung
| BVerwG, 29.12.1966 - I B 36.66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung - Untersuchung eines Gewerbebetriebes
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.05.1966 - 25 V 65
- BVerwG, 29.12.1966 - I B 36.66
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1964 - II A 268/64
Auszug aus BVerwG, 29.12.1966 - I B 36.66
Dar entgegengesetzten Ansicht, wie sie in den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. Oktober 1964 - II A 268/64 - (DÖV 1965, 206), des Verwaltungsgerichts Minden vom 5. Mai 1964 - 2 K 205/63 - und des Verwaltungsgerichts Münster vom 6. November 1964 - 1 K 787/63 - sowie in den weiteren von der Klägerin überreichten Urteilen vertreten werde, könne sich das Berufungsgericht für das bayerische Landesrecht nicht anschließen.
- BVerwG, 12.02.1970 - I B 28.69
Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 des …
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 29. Dezember 1966 - BVerwG I B 36.66 -, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Mai 1966 (VGH n.F. 20, 3) zurückgewiesen worden ist, entschieden, daß Streitigkeiten über die Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 BSeuchG nicht revisibel sind, weil sie dem Landesrecht angehören (ebenso Beschlüsse vom 7. Dezember 1967 betr. Nachholuntersuchungen gemäß §§ 17, 74 BSeuchG und Einstellungsuntersuchungen gemäß § 18 Abs. 1 BSeuchG: - BVerwG I B 38.67 - betr. - BVerwG, 07.12.1967 - I B 38.67
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von …
29. Dezember 1966 - BVerwG I B 36.66 - entschieden, daß Streitigkeiten über die Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 BSeuchG nicht revisibel sind, weil sie dem Landesrecht angehören. - BVerwG, 07.12.1967 - I B 43.67
Einstellungsuntersuchung des Gesundheitsamtes gegen Vorauszahlung einer Gebühr - …
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 29. Dezember 1966 - BVerwG I B 36.66 - entschieden, daß Streitigkeiten über die Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 BSeuchG nicht revisibel sind, weil sie dem Landesrecht angehören.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.