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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.12.1966 - I B 36.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1893
BVerwG, 29.12.1966 - I B 36.66 (https://dejure.org/1966,1893)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1966 - I B 36.66 (https://dejure.org/1966,1893)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1966 - I B 36.66 (https://dejure.org/1966,1893)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung - Untersuchung eines Gewerbebetriebes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1964 - II A 268/64
    Auszug aus BVerwG, 29.12.1966 - I B 36.66
    Dar entgegengesetzten Ansicht, wie sie in den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. Oktober 1964 - II A 268/64 - (DÖV 1965, 206), des Verwaltungsgerichts Minden vom 5. Mai 1964 - 2 K 205/63 - und des Verwaltungsgerichts Münster vom 6. November 1964 - 1 K 787/63 - sowie in den weiteren von der Klägerin überreichten Urteilen vertreten werde, könne sich das Berufungsgericht für das bayerische Landesrecht nicht anschließen.
  • BVerwG, 12.02.1970 - I B 28.69

    Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 des …

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 29. Dezember 1966 - BVerwG I B 36.66 -, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Mai 1966 (VGH n.F. 20, 3) zurückgewiesen worden ist, entschieden, daß Streitigkeiten über die Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 BSeuchG nicht revisibel sind, weil sie dem Landesrecht angehören (ebenso Beschlüsse vom 7. Dezember 1967 betr. Nachholuntersuchungen gemäß §§ 17, 74 BSeuchG und Einstellungsuntersuchungen gemäß § 18 Abs. 1 BSeuchG: - BVerwG I B 38.67 - betr.
  • BVerwG, 07.12.1967 - I B 38.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von …

    29. Dezember 1966 - BVerwG I B 36.66 - entschieden, daß Streitigkeiten über die Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 BSeuchG nicht revisibel sind, weil sie dem Landesrecht angehören.
  • BVerwG, 07.12.1967 - I B 43.67

    Einstellungsuntersuchung des Gesundheitsamtes gegen Vorauszahlung einer Gebühr - …

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 29. Dezember 1966 - BVerwG I B 36.66 - entschieden, daß Streitigkeiten über die Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 BSeuchG nicht revisibel sind, weil sie dem Landesrecht angehören.
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