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| BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.1969 - I 209/67
- BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68
Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69
Die Ausweisung hat nicht den Charakter einer Strafmaßnahme (BVerwG, Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 -). - BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67
Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69
Der Kläger kann durch die Ausführungen unter Ziffer 1 der Beschwerdeschrift die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht dartun, weil entgegen seiner Ansicht für die gerichtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung und des Widerspruchsbescheides die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügungen maßgebend ist (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 -). - BVerwG, 28.08.1969 - I C 1.68
Ausweisung eines Ausländers bei Verstoß gegen eine Vorschrift über die Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69
Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf auch berücksichtigt werden, daß durch die Ausweisung andere Ausländer davon abgehalten werden können, während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Straftaten zu begehen (BVerwG, Urteile vom 4. März 1968 - BVerwG I C 29.66 - undvom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 -). - BVerwG, 05.03.1968 - I C 64.66
Erlass eines Aufenthaltsverbots - Rechtskräftige Verurteilung eines Ausländers …
Auszug aus BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Ausweisung nicht schon allein deshalb rechtmäßig ist, weil der gesetzliche Tatbestand erfüllt ist, sondern die Ausländerbehörde außerdem nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen hat, ob die Ausweisung im Sinne der Nr. 1 Satz 2 zu § 10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes vom 7. Juli 1967 (GMBl. S. 231) "geboten" ist (BVerwG, Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 -). - BVerwG, 04.03.1968 - I C 29.66
Auszug aus BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69
Im Rahmen der Ermessensentscheidung darf auch berücksichtigt werden, daß durch die Ausweisung andere Ausländer davon abgehalten werden können, während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Straftaten zu begehen (BVerwG, Urteile vom 4. März 1968 - BVerwG I C 29.66 - undvom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 -).
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Insoweit stimmt die Revisionsbegründung des Beklagten mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (Urteil vom 4. März 1968 - BVerwG I C 29.66 - Buchholz BVerwG 402.24 § 10 AuslG Nr. 1; Beschluß vom 2. Oktober 1969 - BVerwG I B 42.69 -, Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 -, JR 1970, 192 = … - BVerwG, 05.11.1973 - I B 86.73
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen strafrechtlicher …
Es ist ferner geklärt, daß die strafrichterliche Strafaussetzung zur Bewährung das Ermessen der Ausländerbehörde bei der Entscheidung über eine Ausweisung nicht einschränkt (Beschlüsse vom 2. Oktober 1969 - BVerwG I B 42.69 - und vom 15. Mai 1970 - BVerwG I B 28.70 -). - BVerwG, 15.05.1970 - I B 28.70
Ausweisung eines Ausländers auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung - …
Wenn aus strafrechtlichen Gründen eine Freiheitsstrafe vorläufig nicht verbüßt zu werden braucht, wird durch diese richterliche Entscheidung die Ermessensfreiheit der Ausländerbehörde bei der Entscheidung über die Ausweisung nicht eingeschränkt (BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1969 - BVerwG I B 42.69 -).
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