Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BFH, 22.07.1997 - I B 44/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7626
BFH, 22.07.1997 - I B 44/97 (https://dejure.org/1997,7626)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1997 - I B 44/97 (https://dejure.org/1997,7626)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - I B 44/97 (https://dejure.org/1997,7626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Geschäftsführers sich auf die Ordnungsgemäßheit von von einem Mitgeschäftsfführer vorgenommenen Geschäften zu verlassen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geschäftsführer-Haftung bei nicht ausgeübter Geschäftsführung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 22.07.1997 - I B 44/97
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) weicht entgegen der Auffassung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) nicht von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. April 1984 V R 128/79 (BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776) ab.

    Das FG hat das BFH-Urteil in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 bei seiner Entscheidung beachtet.

    Es hat in den Entscheidungsgründen "vollinhaltlich" auf die in der Einspruchsentscheidung "zutreffend" zitierte BFH-Rechtsprechung zu den Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers und damit auch auf das in der Einspruchsentscheidung zitierte BFH-Urteil in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 verwiesen.

  • BFH, 05.03.1985 - VII B 52/84

    Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Steuerschulden der …

    Auszug aus BFH, 22.07.1997 - I B 44/97
    Im Beschluß vom 5. März 1985 VII B 52/84 (BFH/NV 1987, 459) hat der BFH ausgeführt: Ein GmbH-Geschäftsführer könne sich nicht damit entschuldigen, daß ein anderer die Geschäfte geführt und dabei die Unregelmäßigkeiten begangen habe, die zur Steuerverkürzung geführt haben.

    Eine Ausnahme hat der BFH in dem Beschluß in BFH/NV 1987, 459 lediglich für den Fall in Erwägung gezogen, daß der Geschäftsführer aufgrund des auf ihn ausgeübten starken Drucks tatsächlich nicht in der Lage war, vom Amt des Geschäftsführers zurückzutreten.

  • BFH, 11.06.1996 - I B 60/95

    Haftung mehrerer GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 22.07.1997 - I B 44/97
    Dies gelte grundsätzlich auch für volljährige Kinder oder andere Angehörige der die GmbH beherrschenden Person, selbst wenn ihnen das Amt des Geschäftsführers aufgedrängt worden sei (s. a. BFH-Beschluß vom 11. Juni 1996 I B 60/95, BFH/NV 1997, 7).
  • BFH, 13.01.1987 - VII R 86/85

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für von den Arbeitslöhnen der …

    Auszug aus BFH, 22.07.1997 - I B 44/97
    Es muß gewährleistet sein, daß die vom Mitgeschäftsführer vorgenommenen Geschäfte die Grenzen des laufenden Geschäftsverkehrs nicht überschreiten und daß bei einer auch nur entfernt zu befürchtenden Gefährdung der Liquidität oder des Vermögens der Gesellschaft alle Geschäftsführer unverzüglich unterrichtet werden (s. a. BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 VII R 86/85, BFH/NV 1987, 550).
  • FG Münster, 12.08.2022 - 4 K 1469/20

    Haftung einer alleinigen GmbH-Gesellschafterin für Umsatzsteuerschulden

    Eine nur nominell zum Geschäftsführer bestellte Person, wie die Klägerin, kann sich auch nicht damit entlasten, sie habe - aus welchen Gründen auch immer - keine Möglichkeit gehabt, innerhalb der Gesellschaft ihre rechtliche Stellung als Geschäftsführer zu verwirklichen und die steuerlichen Pflichten zu erfüllen; für diesen Fall muss sie ihr Amt unmittelbar niederlegen bzw. durfte es vorliegend erst gar nicht antreten (z.B. BFH-Beschluss vom 22.07.1997 I B 44/97, BFH/NV 1998, 11;… BFH-Urteile vom 07.05.1985 VII R 111/78, BFH/NV 1987, 210 …und vom 02.07.1987 VII R 104/84, BFH/NV 1988, 6;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 05.03.1985 VII B 52/84, BFH/NV 1987, 459).

    Eine Ausnahme kann allenfalls in äußersten Zwangslagen anerkannt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22.07.1997 I B 44/97, BFH/NV 1998, 11).

    Bei einer solchen Sachlage durfte die Klägerin auch nicht auf die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH durch ihren Ehemann vertrauen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.07.1997 I B 44/97, BFH/NV 1998, 11;… vom 05.03.1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).

  • FG Münster, 30.04.2019 - 12 K 620/15

    Abgabenordnung: Haftungsschuldner für die Steuerschulden einer GmbH bei mehreren …

    Dafür ist es erforderlich, aber auch ausreichend, sich "generelle Kenntnis" davon zu verschaffen, dass die Geschäftsführung durch den Mitgeschäftsführer ordnungsgemäß ist (BFH-Beschluss vom 22.07.1997 I B 44/97, BFH/NV 1998, 11).
  • FG Hamburg, 14.08.2002 - V 248/98

    Ermessensentscheidung:

    Denn eine Inanspruchnahme der formellen Geschäftsführerin war vor oder neben der Inhaftungnahme der Kläger als faktische Geschäftsführer nicht ausgeschlossen, da dies in der Regel ermessensgerecht ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22.7.1997 I B 44/97, BFH/NV 1998, 11 , vom 28.6.1999 VII BStBl II 330/98, BFH/NV 2000, 3 , …und Urteil vom 2.7.1987 VII R 104/84, BFH/NV 1988, 6).
  • BFH, 28.06.1999 - VII B 330/98

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; grundsätzliche Bedeutung der …

    Die Beschwerdeschrift versäumt es auch, zu der Rechtsprechung des BFH Stellung zu nehmen, daß die Inanspruchnahme der als alleiniger Geschäftsführer bestellten Person als Haftender vor oder neben anderen evtl. auch für eine Haftungsinanspruchnahme in Betracht kommenden Personen in der Regel ermessensgerecht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 22. Juli 1997 I B 44/97, BFH/NV 1998, 11, m.w.N., und Senatsurteil vom 2. Juli 1987 VII R 104/84, BFH/NV 1988, 6, m.w.N.) und daß bei der Ausübung des Ermessens grundsätzlich nicht auf die Beteiligungsverhältnisse der Geschäftsführer am Gesellschaftskapital abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 29. Mai 1990 VII R 85/89, BFHE 161, 486, BStBl II 1990, 1008); sie stellt auch nicht dar, worin sie einen weiteren Klärungsbedarf für diese Rechtsfragen sieht (…vgl. BFH-Beschluß vom 24. Februar 1995 VIII B 56/94, BFH/NV 1995, 973, 974).
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.02.2003 - 4 K 30203/00

    Haftungsinanspruchnahme des formellen Geschäftsführers einer GmbH; Haftung für …

    Die Verantwortlichkeit des Geschäftsführer für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer GmbH ergibt sich bereits aus seiner nominellen Bestellung zum Geschäftsführer (…Beschluss des BFH vom 07. März 1995 VII B 172/94, BFH/NV 1995, 941 [942]; vom 28. Juni 1999 VII B 330/98, 3; vom 22. Juni 1997 I B 44/97, BFH/NV 1998, 11 ).
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2020 - 11 K 3874/16

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Stromsteuer und Energiesteuer - …

    Es muss gewährleistet sein, dass die von diesem vorgenommenen Geschäfte die Grenzen des laufenden Geschäftsverkehrs nicht überschreiten und dass bei einer auch nur entfernt zu befürchtenden Gefährdung der Liquidität oder des Vermögens [...] alle Vorstandsmitglieder unverzüglich unterrichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1984 - V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 unter 2. f; BFH-Beschluss vom 22. Juli 1997 - I B 44/97, BFH/NV BFH/NV 1998, 11;… s.a. BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 - VII R 86/85, BFH/NV 1987, 550).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht