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| BVerwG, 12.07.1962 - I B 51.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Inhalt des einer Auflassung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts - Zurechnung des Zwecks einer Bebauung zum Inhalt der Verpflichtungsgeschäfte - Herleitung der Unvereinbarkeit der bezweckten Nutzung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung aus der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.01.1962 - 198 I 61
- BVerwG, 12.07.1962 - I B 51.62
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.10.1956 - I C 119.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.07.1962 - I B 51.62
Daß die Errichtung eines - wenn auch kleinen - Zweifamilienhauses in einem abgelegenen Wiesentale selbst im Zusammenhang mit der Anlage eines über 7000 qm großen Obst- und Gemüsegartens weder nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1956 (BVerwGE 4, 124 [BVerwG 25.10.1956 - I C 119/56]) noch bei Anwendung des § 35 BBauG zu rechtfertigen ist - dies schon wegen der Gefahr der Bildung einer Splittersiedlung und wegen des Landschaftsschutzes -, kann nicht zweifelhaft sein. - BVerwG, 07.10.1954 - I C 16.53
Auszug aus BVerwG, 12.07.1962 - I B 51.62
Zugunsten der Kläger seien die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1954 und vom 25. Oktober 1956 (NJW 1955 S. 195 und 1957 S. 686). - BVerwG, 20.05.1958 - I C 193.57
Auszug aus BVerwG, 12.07.1962 - I B 51.62
Wie der Sinnzusammenhang ergibt, soll der Ausdruck "rechtserheblich" dort auf das Erfordernis einer hinreichend konkretisierten und gerichtlicher Nachprüfung zugänglichen Festlegung der planerischen Gesichtspunkte - im Gegensatz zum Entwurfs- und Erwägungsstadium - hinweisen (vgl. dazu BVerwGE 6, 342 [346]).
- BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63
Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG
Was im Einzelfall die geordnete städtebauliche Entwicklung ist, bestimmt sich also nach den vorhandenen, hinreichend konkretisierten planerischen Willensbetätigungen der Planungsträger und nur bei Fehlen solcher planmäßigen Festlegungen ausschließlich nach den örtlichen Gegebenheiten (Urteil vom 7. Oktober 1954 - BVerwG I C 16.53 -, DÖV 1955 S. 186 [187] = MDR 1955 S. 124 = NJW 1955 S. 195 [196]; BVerwGE 10, 202 [205]; Beschluß vom 12. Juli 1962 - BVerwG I B 51.62 - Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 -, BBauBl. - BVerwG, 27.03.1969 - IV B 126.68
Voraussetzungen für eine Revisionszulassung - Offenlegung einer beabsichtigten …
Denn auch unter dieser Voraussetzung würde im vorliegenden Falle § 21 Abs. 1 BBauG nicht eingreifen, weil, wie dargelegt, im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren eine hinreichende Offenlegung des mit dem Rechtsvorgang verfolgten Zweckes unterblieben ist (vgl. dazu über das Urteil vom 30. Juni 1964 hinaus dieBeschlüsse vom 12. Juli 1962 - BVerwG I B 51.62 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 19 BBauG Nr. 1] undvom 9. November 1967 - BVerwG IV B 113.66 - in BRS 18, 115 [116] sowie dasUrteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - in BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] [89]).
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