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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.1993 - I B 54/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1978
BFH, 28.07.1993 - I B 54/93 (https://dejure.org/1993,1978)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1993 - I B 54/93 (https://dejure.org/1993,1978)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1993 - I B 54/93 (https://dejure.org/1993,1978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung bei verdeckter Gewinnausschüttung durch fehlendem Vertragsvollzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gewinntantieme eines beherrschenden Gesellschafters (§ 20 EStG )

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.10.1987 - I R 110/83

    Zur Frage der von vornherein klaren und eindeutigen Vereinbarung zwischen …

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
    Liegt eine solche Vereinbarung vor, so muß sie tatsächlich durchgeführt werden, um die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung erkennen zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1987 I R 110/83, BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301; vom 2. Mai 1974 I R 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585).

    Wird ein Vertrag in einem Detailpunkt, wie der Beachtung der Fälligkeit, nicht vollzogen, so führt dies nicht ohne weiteres zur Verweigerung der Anerkennung des gesamten Vertrags (vgl. ähnlich zur fehlenden Regelung in einem Detailpunkt BFH in BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301).

    Dementsprechend hat der Senat im Urteil in BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301 entschieden, daß bei fehlender tatsächlicher Durchführung eine verdeckte Gewinnausschüttung nur dann zu bejahen ist, wenn diese - was die Regel sein wird - darauf schließen läßt, daß die Vereinbarung lediglich die Unentgeltlichkeit der Leistung der Gesellschafter decken soll (…vgl. auch Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Anhang zu § 8 Rdnr. 40) In Ausfüllung dieses Grundsatzes hat der Senat monatlich geschuldete Honorare, die zwar zurückgestellt, aber sechs Jahre lang nicht ausbezahlt wurden, als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt, weil es an der Ernsthaftigkeit der getroffenen Honorarvereinbarung fehlte (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1988 I R 103/86, BFHE 153, 313, BStBl II 1988, 786).

  • BFH, 02.03.1988 - I R 103/86

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Leistungen an eine dem beherrschenden …

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
    Dementsprechend hat der Senat im Urteil in BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301 entschieden, daß bei fehlender tatsächlicher Durchführung eine verdeckte Gewinnausschüttung nur dann zu bejahen ist, wenn diese - was die Regel sein wird - darauf schließen läßt, daß die Vereinbarung lediglich die Unentgeltlichkeit der Leistung der Gesellschafter decken soll (…vgl. auch Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Anhang zu § 8 Rdnr. 40) In Ausfüllung dieses Grundsatzes hat der Senat monatlich geschuldete Honorare, die zwar zurückgestellt, aber sechs Jahre lang nicht ausbezahlt wurden, als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt, weil es an der Ernsthaftigkeit der getroffenen Honorarvereinbarung fehlte (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1988 I R 103/86, BFHE 153, 313, BStBl II 1988, 786).

    Die Frage, ob aus einer Verzögerung der Auszahlung um 4, 11 oder 12 Monate auf eine gewollte Unverbindlichkeit der Tantiemezusage zu schließen ist, ist im summarischen Verfahren nicht abschließend zu klären, zumal im Schrifttum die Entscheidung des Senats in BFHE 153, 313, BStBl II 1988, 786 Kritik erfahren hat (…vgl. Streck, Körperschaftsteuergesetz, 3. Aufl., § 8 Anm. 137 m.w.N.).

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein unangemessen hohes Gehalt in Höhe der Unangemessenheit eine verdeckte Gewinnausschüttung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen …

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
    So müssen insbesondere die entsprechenden Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter passiviert werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).
  • BFH, 22.10.1980 - I S 1/80

    Vollzugsaussetzung - Rechtsschutz - Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts bestehen dann, wenn gewichtige Umstände Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Oktober 1980 I S 1/80, BFHE 131, 455, BStBl II 1981, 99).
  • BFH, 20.07.1988 - I R 136/84

    Prüfungsintensität bei der Ermittlung einer verdeckten Gewinnausschüttung an …

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
    Da laufendes Gehalt grundsätzlich monatlich zu zahlen ist, hat der Senat ferner im Urteil vom 20. Juli 1988 I R 136/84 (BFH/NV 1990, 64) die einmalige Bildung einer Rückstellung für laufendes Gehalt im Rahmen der Bilanzerstellung mangels vertragsgemäßen Vollzugs als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.
  • BFH, 28.10.1987 - I R 22/84

    Grundsätze der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen im Rahmen eines …

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
    Zum einen werden die Grundsätze zu den Ehegatten-Verträgen, insbesondere zum Fremdvergleich, nicht uneingeschränkt auf das Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihrem beherrschenden Gesellschafter angewendet (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 22/84, BFH/NV 1989, 131 m.w.N.).
  • BFH, 02.05.1974 - I R 194/72

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Gehaltsvereinbarung - …

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
    Liegt eine solche Vereinbarung vor, so muß sie tatsächlich durchgeführt werden, um die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung erkennen zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1987 I R 110/83, BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301; vom 2. Mai 1974 I R 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 161/85

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Arbeitgebers für Tantiemen seiner Ehefrau …

    Auszug aus BFH, 28.07.1993 - I B 54/93
    Das FA kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf die zu Ehegatten-Anstellungsverträgen ergangene Entscheidung des Senats vom 11. Oktober 1989 I R 161/85 (BFH/NV 1990, 364) berufen.
  • BFH, 13.11.1996 - I R 53/95

    Unregelmäßige Gehaltszahlungen als vGA

    Bei einer nachträglich vereinbarten verzögerten Gehaltszahlung an den Gesellschafter-Geschäftsführer hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Juli 1988 I R 136/84 (…BFH/NV 1990, 64) und in seinem Beschluß vom 28. Juli 1993 I B 54/93 (BFH/NV 1994, 345) eine fehlende Durchführung der Gehaltsvereinbarung angenommen.

    Während das Urteil in BFH/NV 1990, 64 ausschließlich auf die Anwendung der Grundsätze über eine vGA an beherrschende Gesellschafter gestützt ist, enthält der Beschluß in BFH/NV 1994, 345 die zusätzliche Begründung, daß aus der Nichtdurchführung einer Honorarvereinbarung auf deren Nichternsthaftigkeit rückgeschlossen wird.

    Er hat im Beschluß in BFH/NV 1994, 345 einschränkend angenommen, daß bei jährlichen Einmalzahlungen ein geringfügiges Überschreiten der Fälligkeit noch nicht zwingend die fehlende Ernstlichkeit indiziere.

  • FG Hamburg, 28.11.2003 - III 78/01

    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei nicht zeitgerecht …

    In diesem Fall müssen jedoch die sonstigen Folgerungen aus dem Vertrag gezogen werden (vgl. BFH vom 28. Juli 1993, I B 54/93, BFH/NV 1994, 345).

    ccc) Für den Fall einer jährlich zu zahlenden Vergütung (z.B. Tantieme) führt die Auszahlung bei mehrmonatiger Überschreitung der Fälligkeit grundsätzlich noch nicht dazu, dass der Vereinbarung mangels tatsächlicher Durchführung die steuerliche Anerkennung zu versagen ist (vgl. BFH vom 28. Juli 1993, I B 54/93, BFH/NV 1994, 345).

    Lässt er sich aus dem Vermögen der Kapitalgesellschaft laufend Mittel auszahlen, spricht dies gegen eine Liquiditätskrise und damit gegen eine betrieblich veranlasste Stundung von Gehaltsforderungen (vgl. BFH vom 28. Juli 1993, I B 54/93, BFH/NV 1994, 345).

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 69/98

    Familienverträge - Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage

    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob die Grundsätze, die in der Rechtsprechung des BFH im Einzelnen für die Angemessenheit von Pensionen und Tantiemen an beherrschende Gesellschafter einer GmbH aufgestellt worden sind, uneingeschränkt auch auf Ehegatten-Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 22/84, BFH/NV 1989, 131, und BFH-Beschluss vom 28. Juli 1993 I B 54/93, BFH/NV 1994, 345, wonach im umgekehrten Fall die zu Ehegatten-Verträgen aufgestellten Grundsätze nicht uneingeschränkt auf das Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihrem beherrschenden Gesellschafter angewendet werden können).
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