Rechtsprechung
| BFH, 10.10.1973 - I B 56/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Erlaßantrag - Einstweilige Anordnung - Antragsgegner - Zuständige Finanzbehörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 110, 391
- BFHE 110, 392
- BStBl II 1974, 34
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.09.1971 - I B 26/71
Ablehnung eines Steuererlasses - Klage - Antrag auf eine einstweilige Anordnung - …
Auszug aus BFH, 10.10.1973 - I B 56/73
Inhalt einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO kann sein, der zuständigen Finanzbehörde die Einziehung von Steuerbeträgen bis zum Abschluß des Erlaßverfahrens zu untersagen (Beschlüsse des BFH vom 14. Juli 1971 II B 2/71, BFHE 102, 238, BStBl II 1971, 633; vom 22. September 1971 I B 26/71, BFHE 103, 390, BStBl II 1972, 83). - BFH, 14.07.1971 - II B 2/71
Erlaß - Unbillige Härte - Einstweilige Anordnung - Anspruch - Anordnungsgrund
Auszug aus BFH, 10.10.1973 - I B 56/73
Inhalt einer einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO kann sein, der zuständigen Finanzbehörde die Einziehung von Steuerbeträgen bis zum Abschluß des Erlaßverfahrens zu untersagen (Beschlüsse des BFH vom 14. Juli 1971 II B 2/71, BFHE 102, 238, BStBl II 1971, 633; vom 22. September 1971 I B 26/71, BFHE 103, 390, BStBl II 1972, 83).
- BFH, 31.10.1990 - I R 3/86
Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem …
Mit Rücksicht hierauf könnte eine gegen das FA gerichtete Klage nur dann unzulässig sein, wenn der Ablehnungsbescheid nicht von diesem, sondern von der OFD (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1973 I B 56/73, BFHE 110, 392, BStBl II 1974, 34) oder dem Landesfinanzministerium erlassen worden wäre (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1987 II R 212/82, BFHE 152, 146, BStBl II 1988, 309; Senatsbeschluß vom 31. März 1982 I B 82/81, nicht veröffentlicht - NV -, JURIS). - BFH, 15.10.1976 - VI B 67/76
Antragsgegner für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung
Der Beschluß des I. Senats des BFH vom 10. Oktober 1973 I B 56/73 (BFHE 110, 392, BStBl II 1974, 34) steht der Auffassung des Senats nicht entgegen.Wie der I. Senat im Beschluß I B 56/73 hervorhob, mußte in diesem Fall beantragt werden, der OFD aufzuerlegen, kraft ihres dienstlichen Weisungsrechts das ihr untergeordnete FA zu der begehrten Unterlassung der Beitreibung anzuhalten.
- BFH, 01.12.1993 - I R 48/93
Freistellung von Quellenbesteuerung
Der Antrag muß sich gegen die Finanzbehörde richten, die hinsichtlich des Streitgegenstandes bzw. streitigen Rechtsverhältnisses entscheidungsbefugt ist und gegen die daher im Hauptsacheverfahren die Klage zu erheben wäre (s. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1973 I B 56/73, BFHE 110, 392, BStBl II 1974, 34;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., 1965/1991, § 114 FGO Tz. 36 m.w.N.;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1993, § 114 Rz. 14).
- FG München, 07.07.2006 - 13 V 1063/06
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides, mit dem der Erlass von …
Verwaltungsakte, deren Inhalt sich auf eine Negation beschränkt - wie die Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme des FA in Bezug auf die Steuer oder steuerliche Nebenforderungen (BFH-Beschlüsse vom 24. September 1970 II B 28/70, BStBl II 1970, 813 ; vom 14. Juli 1971 II B 2/71, BStBl II 1971, 633 , und vom 10. Oktober 1973 I B 56/73, BStBl II 1974, 34 ;… Gräber/v. Groll, FGO , 6. Aufl. 2006, § 69 Rz. 55, Stichwort: ablehnende Verwaltungsakte;… Lindwurm in Schöll/Leopold/Madle/Rader, AO -Praktikerkommentar, § 227 Rz. 92) - sind deshalb nicht vollziehbar und damit auch nicht aussetzungsfähig. - BFH, 14.08.1987 - III B 4/87
Bestimmung von Einkommensteuerveranlagungen
Soweit der Antrag auf Erstattung der bereits gezahlten Einkommensteuer im Wege der einstweiligen Anordnung gerichtet ist, könnte man darin zwar eine dem vorläufigen Charakter des § 114 der Finanzgerichtsordnung (FGO) widersprechende Vorwegnahme der Hauptsache sehen (zweifelnd BFH-Beschluß vom 10. Oktober 1973 I B 56/73, BFHE 110, 392, BStBl II 1974, 34), die im einstweiligen Rechtsschutz des zivilprozessualen Verfahrens nur in Ausnahmefällen zulässig ist. - BFH, 25.01.1983 - VII B 84/82
- FG Hamburg, 11.06.2001 - IV 129/01
Erteilung einer Erlaubnis zum Bezug von Strom zu ermäßigtem Steuersatz im Wege …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der beschließende Senat grundsätzlich folgt, kann zwar - wenn im Hauptsacheverfahren um einen Anspruch auf Erlass von Steuern gestritten wird - Inhalt einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO sein, der (zuständigen) Finanzbehörde die Einziehung von Steuerbeträgen bis zum Abschluss des Erlassverfahrens zu untersagen (vgl. BFH, Beschluss vom 10.10.1973 - I B 56/73 -, juris). - BFH, 22.10.1982 - III B 41/81 NV: Ist in der Hauptsache streitig, ob bestandskräftig festgesetzte Vorauszahlungsansprüche im Billigkeitsweg zu erlassen sind, kann durch einstweilige Anordnung der zuständigen Finanzbehörde für die Dauer des Hauptverfahrens untersagt werden, die Steuerbeträge einzuziehen, auf die sich der Erlaßantrag nach § 227 AO 1977 bezieht, wenn Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund schlüssig dargelegt und glaubhaft gemacht sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14.7.1971 II B 2/71 und vom 10.10.1973 I B 56/73).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 30.07.1974 - I B 56.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.04.1973 - 308 VIII 72
- BVerwG, 30.07.1974 - I B 56.73
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Daß eine Glaubhaftmachung an widersprüchlichen Angaben scheitern und trotz erheblicher Widersprüche im Sachvortrag nur bei einer überzeugenden Auflösung solcher Widersprüche bejaht werden kann, versteht sich von selbst und bedarf zu seiner Klärung nicht der Zulassung und Durchführung des Revisionsverfahrens (vgl. auch Beschluß vom 30. Juli 1974 - BVerwG I B 56.73 -). - BVerwG, 03.11.1983 - 9 B 13934.82
Begründung eines asylrechtlichen Verfolgungstatbestandes - Nichtbeachtung von …
Die in ihr genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 30. Juli 1974 - BVerwG 1 B 56.73 und Beschluß vom 20. August 1974 - BVerwG 1 B 15.74 Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 6) lassen sich nicht für einen - übrigens auch von der Vorinstanz nicht eingenozmienen - Rechtsstandpunkt dahin anführen, daß an die Glaubhaftmachung von Vorflucht gründen Anforderungen gestellt werden müßten, die von den Asylklägern "unmöglich" erbracht werden könnten.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".