Rechtsprechung
| BVerwG, 14.07.1956 - I B 57.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1955 - III A 837/55
- BVerwG, 14.07.1956 - I B 57.56
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 14.07.1956 - I B 57.56
Auch weiche das angefochtene Urteil in dieser Beziehung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3, 58) ab.Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3, 58) bezieht, übersieht sie, daß in diesem Urteil nur von dem Erlöschen aller Beamtenverhältnisse mit dem 8. Mai 1945, nicht aber etwa davon die Rede ist, daß die in der nationalsozialistischen Zeit von Beamten vollzogenen staatlichen Akte deshalb unwirksam seien, weil das nationalsozialistische Beamtenrecht die Beamtenverhältnisse im traditionell rechtsstaatlichen Sinne zerstört hätte.
- BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53
Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 14.07.1956 - I B 57.56
Denn es ist in Rechtslehre und Rechtsprechung als geklärt anzusehen, daß die von den staatlichen Organen erlassenen Akte die Vermutung der Gültigkeit in sich tragen und bei Fehlerhaftigkeit grundsätzlich nur vernichtbar (anfechtbar) und nicht nichtig sind (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 21. Januar 1954 - BVerwGE 1, 67 -). - BVerwG, 06.08.1955 - I B 73.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.07.1956 - I B 57.56
Jedoch ergibt sich aus den Ausführungen des Berufungsgerichts über die Unzulässigkeit der von der Klägerin erhobenen Vornahmeklage eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung über den Einspruch als Klagevoraussetzung im Sinne des § 44 der Verordnung der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet, Nr. 165 (VBl. f.d.brit. Zone 1948 S. 263) - MRVO 165 - besonders in Fällen, in denen die beklagte Behörde in ihrer Einlassung auf die Klage erkennen läßt, daß sie auf einen Einspruch ihre Entscheidung nicht abgeändert hätte (vgl. hierzu auch dasUrteil des erkennenden Senats vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 -, das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54 - und dieBeschlüsse des erkennenden Senats vom 6. August 1955 - BVerwG I B 73.55 - undvom 4. November 1955 - BVerwG I B 146.55 -).
- BVerwG, 26.03.1955 - I C 80.54
Auszug aus BVerwG, 14.07.1956 - I B 57.56
Jedoch ergibt sich aus den Ausführungen des Berufungsgerichts über die Unzulässigkeit der von der Klägerin erhobenen Vornahmeklage eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung über den Einspruch als Klagevoraussetzung im Sinne des § 44 der Verordnung der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet, Nr. 165 (VBl. f.d.brit. Zone 1948 S. 263) - MRVO 165 - besonders in Fällen, in denen die beklagte Behörde in ihrer Einlassung auf die Klage erkennen läßt, daß sie auf einen Einspruch ihre Entscheidung nicht abgeändert hätte (vgl. hierzu auch dasUrteil des erkennenden Senats vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 -, das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54 - und dieBeschlüsse des erkennenden Senats vom 6. August 1955 - BVerwG I B 73.55 - undvom 4. November 1955 - BVerwG I B 146.55 -). - BVerwG, 04.11.1955 - I B 146.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.07.1956 - I B 57.56
Jedoch ergibt sich aus den Ausführungen des Berufungsgerichts über die Unzulässigkeit der von der Klägerin erhobenen Vornahmeklage eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung über den Einspruch als Klagevoraussetzung im Sinne des § 44 der Verordnung der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet, Nr. 165 (VBl. f.d.brit. Zone 1948 S. 263) - MRVO 165 - besonders in Fällen, in denen die beklagte Behörde in ihrer Einlassung auf die Klage erkennen läßt, daß sie auf einen Einspruch ihre Entscheidung nicht abgeändert hätte (vgl. hierzu auch dasUrteil des erkennenden Senats vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 -, das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54 - und dieBeschlüsse des erkennenden Senats vom 6. August 1955 - BVerwG I B 73.55 - undvom 4. November 1955 - BVerwG I B 146.55 -). - BVerwG, 15.09.1955 - V C 26.54
Gewährung einer Ernährungszulage - Gewährung einer Tuberkulosehilfe
Auszug aus BVerwG, 14.07.1956 - I B 57.56
Jedoch ergibt sich aus den Ausführungen des Berufungsgerichts über die Unzulässigkeit der von der Klägerin erhobenen Vornahmeklage eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung über den Einspruch als Klagevoraussetzung im Sinne des § 44 der Verordnung der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet, Nr. 165 (VBl. f.d.brit. Zone 1948 S. 263) - MRVO 165 - besonders in Fällen, in denen die beklagte Behörde in ihrer Einlassung auf die Klage erkennen läßt, daß sie auf einen Einspruch ihre Entscheidung nicht abgeändert hätte (vgl. hierzu auch dasUrteil des erkennenden Senats vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 -, das Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54 - und dieBeschlüsse des erkennenden Senats vom 6. August 1955 - BVerwG I B 73.55 - undvom 4. November 1955 - BVerwG I B 146.55 -).
- BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63
Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den …
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verwaltungsakt nicht schon allein deshalb nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt (BVerwGE 1, 67 [69, 70], Beschluß vom 14. Juli 1956 - BVerwG I B 57.56 - BGH, Urteile vom 12. Juli 1956 - III ZR 46/55 - [LM Nr. 1 zu DBG § 88] und vom 17. Oktober 1960 - III ZR 15/59 -). - BVerwG, 04.02.1960 - II B 60.59
Zulassung einer Revision
Zur Frage der Abgrenzung des nichtigen vom nur vernichtbaren Verwaltungsakt läßt das Berufungsurteil eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 67 und Beschluß vom 14. Juli 1956 - BVerwG I B 57.56 -) und von der einen tatsächlich und rechtlich anders gelagerten Sachverhalt betreffenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AS 4, 97) nicht erkennen.
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