Rechtsprechung
| BFH, 09.07.2007 - I B 60/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 29.04.2008 - I K 7/08
Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund
Die gegen diese FG-Beschlüsse gerichteten Beschwerden der Antragstellerin hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen.Die Antragstellerin beantragt festzustellen, dass die Senatsbeschlüsse vom 7. November 2007 I S 17/07 und I S 18/07, vom 9. Juli 2007 I B 59/07 und I B 60/07 sowie die FG-Beschlüsse vom 24. Januar 2007 1 V 1233/05 und 1 V 1234/05 nichtig seien.
- BFH, 05.03.2008 - I B 109/07
Beschwerdefähigkeit der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags - …
Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 (juris) und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 10.09.2008 - I K 16/08
Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite ist kein Nichtigkeitsgrund
Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 (juris) und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 10.09.2008 - I S 14/08
Anhörungsrüge: Darlegung einer Gehörsverletzung
Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 (juris) und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 29.04.2008 - I B 31/08
Keine Beschwerde gegen Entscheidung über Anhörungsrüge
Die gegen diese FG-Beschlüsse gerichteten Beschwerden der Beschwerdeführerin hat der Senat mit Beschlüssen vom 9. Juli 2007 I B 59/07 und I B 60/07 als unbegründet zurückgewiesen.
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