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| BVerwG, 24.04.1962 - I B 60.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Rechtsgültigkeit einer Baugestaltungsverordnung - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.1962 - VII A 980/59
- BVerwG, 24.04.1962 - I B 60.62
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53
Zulässigkeit von Werbeanlagen
Auszug aus BVerwG, 24.04.1962 - I B 60.62
Sie meint, die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1955 (BVerwGE 2, 172) erfüllten das rechtsstaatliche Erfordernis der Bestimmbarkeit des Norminhalts noch nicht.
- BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63
Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe
So sieht der I. Senat ästhetische Begriffe des Baurechts wie die "anständige Baugesinnung", die ästhetische Beurteilung einer Werbeanlage und die einwandfreie Einfügung einer Anlage in die Umgebung für voll nachprüfbar an, ohne daß der Behörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt wird (vgl. z. B. Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53 = BVerwGE 2, 172; Beschluß vom 6. Januar 1961 - BVerwG I B 171.60 = BB 1961 S. 1144; Beschluß vom 24. April 1962 - BVerwG I B 60.62; Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 71.61 = BVerwGE 17, 322). - BVerwG, 07.12.1962 - I CB 114.62
Bestimmung der Wirkung einer Leuchtreklame auf dem Dach eines Hauses an einer …
Deshalb ist aber den Rechtsnormen, die solche Begriffe enthalten, nicht die aus rechtsstaatlichen Erwägungen zu fordernde Bestimmtheit des Inhalts abzusprechen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1962 - BVerwG I B 60.62 -).
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