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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1527
BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70 (https://dejure.org/1970,1527)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1970 - I B 60.70 (https://dejure.org/1970,1527)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1970 - I B 60.70 (https://dejure.org/1970,1527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit des § 157 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) - Annahme mangelnder Zuverlässigkeit im Sinne von Art. 1 § 1 Abs. 2 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) - Beachtung des Grundatzes der Verhältnismäßigkeit bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1973, 19
  • DÖV 1970, 825
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.04.1966 - I C 103.62
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70
    In seinem Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 - hat der Senat entschieden, daß der Begriff der Unzuverlässigkeit in Art. 1 § 1 Abs. 2 RBerG vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mitgeprägt sei.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 -, die vom Kläger mit der Behauptung herangezogen wird, das Berufungsgericht sei davon durch die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abgewichen, betrifft einen tatsächlich anders gelagerten Fall.

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Prozeßagenten

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70
    Die Revision kann schließlich auch nicht wegen der Frage zugelassen werden, ob ein Rechtsberater als unzuverlässig angesehen werden kann, weil er gegen eine Vorschrift des einfachen Bundesrechts verstoßen hat, die er wegen Unvereinbarkeit mit höherrangigem Verfassungsrecht für nicht verbindlich ansah; denn es ist - nicht zuletzt mit Rücksicht auf den vom Kläger angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1959 (BVerfGE 10, 185) - nicht mehr ernstlich zweifelhaft, daß § 157 Abs. 1 ZPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und es würde in einem Revisionsverfahren auf die Bedeutung eines Verbotsirrtums für die Annahme mangelnder Zuverlässigkeit im Sinne von Art. 1 § 1 Abs. 2 RBerG nicht ankommen, weil der Kläger nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts bewußt gegen § 157 Abs. 1 ZPO verstoßen und den Hinweis in seiner Erlaubnisurkunde mißachtet hat, obwohl ihm zuzumuten gewesen wäre, die von ihm als zweifelhaft bezeichnete Berechtigung gerichtlich klären zu lassen, bevor er zum ersten Mal vor dem Amtsgericht auftrat.
  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 143.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70
    Soweit der Kläger geltend macht, das Berufungsgericht sei mit seinen Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit des § 157 Abs. 1 ZPO von der Entscheidung des Senats vom 10. Mai 1955 - BVerwG I C 143.53 - (BVerwGE 2, 89) abgewichen, räumt er gleichzeitig ein, daß das Bundesverfassungsgericht, dessen Auffassung vom Berufungsgericht übernommen wurde, und das Bundesverwaltungsgericht letztlich zum selben Ergebnis gelangt sind.
  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer …

    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen nur erhebliche Verstöße die Verneinung der Zuverlässigkeit (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1970 - I B 60.70 -, GewArch 1972, 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - 4 B 1590/20

    Widerruf der Registrierung eines Inkassodienstleisters

    16/3655, S. 67 (zu § 12 Abs. 1 Nr. 1); zum Begriff der persönlichen Unzuverlässigkeit i. S. d. § 14 Abs. 1 der 1. RBerAusfV siehe BVerwG, Beschluss vom 31.8.1970 - 1 B 60.70 -, DÖV 1970, 825 = BeckRS 1970, 31279572.

    Rn. 58 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.8.1970 - 1 B 60.70 -, DÖV 1970, 825 = BeckRS 1970, 31279572; OVG NRW, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 A 1924/14 -, juris, Rn. 10 f., m. w. N., und Rn. 13.

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit - …

    Hierdurch würde nicht nur § 3 Abs. 2 Nr. 2 EHG verletzt, sondern auch gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, der den gewerberechtlichen Begriff der Unzuverlässigkeit mitprägt (BVerwG, Beschluß vom 31. August 1970 - BVerwG I B 60.70 - [DÖV 1970, 825]).
  • VG Neustadt, 24.02.2016 - 4 L 109/16

    Beurteilung von nächtlichem Gaststättenlärm durch das Verwaltungsgericht

    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen nur erhebliche Verstöße die Verneinung der Zuverlässigkeit (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1970 - I B 60.70 -, GewArch 1972, 29).
  • BVerwG, 05.04.1974 - I B 71.73

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 - [Buchholz 355 Nr. 16]; Beschluß vom 31. August 1970 - BVerwG I B 60.70 - [Buchholz 355 Nr. 21 - DÖV 1970, 825 = JR 1971, 123 = GewArch.

    1972, 29 = AnwBl. 1973, 19]) ist bereits geklärt, daß die Vorschrift des § 14 Abs. 1 der 1. RBerAusfV, nach der die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten widerrufen werden muß, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die erkennen lassen, daß der Rechtsbeistand nicht mehr über die erforderliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung verfügt, im Hinblick auf Art. 12 GG keinen Bedenken begegnet.

    Durch die Rechtsprechung (…Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG I C 103.62 - [a.a.O.] und Beschluß vom 31. August 1970 - BVerwG I B 60.70 - [a.a.O.]) ist weiterhin geklärt, daß die in § 14 Abs. 1 der 1. RBerAusfV getroffene Regelung nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.

  • VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15

    Unzulässige Prostitutionsausübung in Nachtbar

    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen nur erhebliche Verstöße die Verneinung der Zuverlässigkeit (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1970 - I B 60.70 -, GewArch 1972, 29).
  • VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09

    Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht

    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen nur erhebliche Verstöße die Verneinung der Zuverlässigkeit (BVerwG, GewArch 1972, 29).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 B 128.94

    Rüge wegen formaler oder geringfügiger Verstöße gegen Vorschriften des …

    Allgemein ist durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats geklärt, daß bei Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegen einen Rechtsberater der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist (Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - Buchholz 355 RBMG Nr. 16; Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 1 B 60.70 - Buchholz a.a.O. Nr. 21).
  • BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90

    Entziehung einer zuvor erteilten Erlaubnis bei Fehlen der erforderlichen …

    Hieraus folgt ohne weiteres und bedarf daher keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß bei Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit die Erlaubnis wieder entzogen werden darf und daß dies mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (vgl. dazu Beschlüsse vom 31. August 1970 - BVerwG 1 B 60.70 - und vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.86 - Buchholz 355 RBMG/RBerG Nr. 21 und 41).
  • BVerwG, 18.07.1985 - 5 B 131.84

    Rechtsberatung - Erlaubnis - Widerruf - Verhältnismäßigkeit

    Daß die Behörde vorrangig die Möglichkeit einer Übergangsregelung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AVO RBerG prüfen muß, folgt darüber hinaus aus dem - auch im Rahmen des § 14 Abs. 1 AVO RBerG zu beachtenden (s. auch BVerwG, Urteil vom 19. April 1966 - BVerwG 1 C 103.62 - [Buchholz 355 RBMG Nr. 16] und Beschluß vom 31. August 1970 - BVerwG 1 B 60.70 - [Buchholz 355 RBMG Nr. 21]) - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil eine derartige Übergangsregelung den Adressaten der Widerrufsverfügung - und seine Klienten (…vgl. Altenhoff/Busch/Kampmann, Rechtsberatungsgesetz, 7. Auflage 1983, Rz. 829) - insofern weniger belastet, als durch sie das als Folge des Widerrufs eintretende Verbot, weiterhin rechtsberatend tätig zu werden, für bloße Abwicklungsgeschäfte bis zum Ablauf der für ihre Erledigung gewährten Frist hinausgeschoben wird.
  • VG Hamburg, 04.12.2007 - 10 K 2133/07

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

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