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| BVerwG, 03.06.1958 - I B 61.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1956 - III A 861/55
- BVerwG, 03.06.1958 - I B 61.56
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.01.1957 - I C 227.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.06.1958 - I B 61.56
Der vom Senat in seinerEntscheidung vom 24. Januar 1957 - BVerwG I C 227.54 - vertretene Grundsatz, daß ein fehlender Einspruchs- oder Beschwerdebescheid in der Einlassung des Beklagten im Prozeß erblickt werden kann, kommt im vorliegenden Fall schon deshalb nicht zum Zuge, weil der für die Beschwerde zuständige Regierungspräsident an diesem Verfahren nicht beteiligt ist.Außerdem war in den Rechtsstreit BVerwG I C 227.54 auch eine Anhörung des Gutachterausschusses (§ 3 Abs. 3 Satz 2 des Heilpraktikergesetzes) erfolgt.
- BVerwG, 21.08.1959 - VI B 6.59
Rechtsmittel
Im übrigen hält der beschließende Senat für die weitere Sachbehandlung den Hinweis für geboten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Nichteinlegung einer für die Klageerhebung vorgeschriebenen Beschwerde (nur dann) unschädlich ist, wenn die Beschwerdebehörde am Prozeß beteiligt ist; vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Januar 1957 - BVerwG I C 227.54 -, Beschluß vom 3. Juni 1958 - BVerwG I B 61.56 -, Urteil vom 29. Mai 1956 - BVerwG V C 252.54 - (DVBl. 1956 S. 579 ), Beschluß vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII B 67.57 -.
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