Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.1955 - I B 66.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision in Sachen Flurbereinigungsverfahren nach der Reichsumlegungsordnung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.03.1955 - I B 37.54
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Einziehung bzw. Umlegung eines Bauernhofes …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1955 - I B 66.54
Die Auffassung, von der das Berufungsgericht ausgeht, nämlich daß die Neuaufteilung des Umlegungsgebietes nach der Reichsumlegungsordnung grundsätzlich im Ermessen der Umlegungsbehörde stehe und den einzelnen Teilnehmern nach § 48 der Reichsumlegungsordnung nur bestimmte subjektive Rechte eingeräumt seien, so vor allem auf wertgleiche Abfindung, den Teilnehmern aber ein Anspruch auf einen Vorteil aus der Umlegung nicht zustehe, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 5. März 1955 - BVerwG I B 37.54 - als richtig bestätigt.
- BVerwG, 19.11.1956 - I C 198.56
Rechtsmittel
Ein allgemeiner Rechtssatz, nach dem allen Beteiligten ein Rechtsanspruch darauf zusteht, in gleichem Umfange an den aus der Umlegung erwachsenden Vorteilen teilzunehmen, besteht nicht (vgl.Beschlüsse vom 5. März 1955 - BVerwG I B 37.54 - undvom 8. Juni 1955 - BVerwG I B 66.54 - sowievom 23. Januar 1956 - BVerwG I B 86.55 - mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 08.12.1955 - I C 76.55
Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes einer Landwirtin gegen …
Die Gestaltung dieses Planes liegt, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, im Ermessen der Umlegungsbehörde (vgl. Beschlüsse vom 6. Dezember 1954 - BVerwG I B 180.53; vom 5. März 1955 - BVerwG I B 37.54 - und vom 8. Juni 1955 - BVerwG I B 66.54 -).
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