Rechtsprechung
| BVerwG, 11.08.1967 - I B 68.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1967 - II A 888/65
- BVerwG, 04.07.1967 - I B 68.67
- BVerwG, 11.08.1967 - I B 68.67
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1967 - I B 68.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1967 - II A 888/65
- BVerwG, 04.07.1967 - I B 68.67
- BVerwG, 11.08.1967 - I B 68.67
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Rechtsprechung
| BFH, 13.03.1968 - I B 68/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Finanzgerichtliches Verfahren - Kostenerstattung - Auslagen - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Kostenentscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 561
- BStBl II 1968, 442
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66
Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder …
Auszug aus BFH, 13.03.1968 - I B 68/67
Nach dem Beschluß des BFH Gr. S. 5--7/66 vom 18. Juli 1966 (BFH 90, 150, BStBl II 1968, 56) gehört die Entscheidung des Gerichts in das Kostenfestsetzungsverfahren.
- BFH, 10.02.1972 - V B 33/71
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Einspruchsverfahren - Kostenerstattung
Dieser Teil des Beschlusses ist wie ein diesbezüglicher Beschluß außerhalb der Kostenentscheidung zu behandeln, wie dies auch durch den BFH-Beschluß I B 68/67 vom 13. März 1968 (BFH 91, 561, BStBl II 1968, 442), dem der Senat zustimmt, geschehen ist. - BFH, 04.10.1968 - III R 6/67
Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisen der Streitsache - Kostenerstattung - …
Durch Beschluß I B 68/67 vom 13. März 1968 (BFH 91, 561, BStBl II 1968, 442) ist diese Frage bejaht worden. - BFH, 07.05.1975 - II B 51/73
Gerichtliche Entscheidung - Zuziehung eines Bevollmächtigten - Notwendige …
Sie gehört daher ihrem sachlichen Gehalt nach grundsätzlich in das Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Entscheidung des BFH vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56, 58), mag aber auch in die Kostentscheidung einbezogen werden können (vgl. Entscheidung des BFH vom 13. März 1968 I B 68/67, BFHE 91, 561, BStBl II 1968, 442). - BFH, 27.09.1968 - III B 13/68
Zuziehung eines Bevollmächtigten - Notwendigkeit - Beschwerdefähiger Beschluß
Nach dem Beschluß des BFH I B 68/67 vom 13. März 1968 (BFH 91, 561, BStBl II 1968, 442) wird die Entscheidung des FG über den Antrag betreffend Kostenerstattung für den Bevollmächtigten im Vorverfahren in ihrer Rechtsgültigkeit nicht dadurch beeinflußt, daß das Gericht den Ausspruch in die Kostenentscheidung einbezieht; er werde alsdann wie ein diesbezüglicher Beschluß außerhalb der Kostenentscheidung behandelt. - BFH, 06.06.1969 - III B 23/68
Untätigkeitsklage - Einspruchsverfahren - Vorverfahren
Wenn im Streitfall der Beschluß vom 25. September 1967 vom FG auch als Ergänzung bezeichnet wurde, so war er doch eine von dem Einstellungsbeschluß unabhängige Entscheidung, die selbständig anfechtbar ist (vgl. Beschluß I B 68/67 vom 13. März 1968, BFH 91, 561, BStBl II 1968, 442).
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