Rechtsprechung
| BFH, 25.10.1995 - I B 69/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.04.1989 - I R 10/85
1. Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei bewußter Fristüberschreitung …
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - I B 69/95
Wie der BFH wiederholt entschieden hat (Urteile vom 8. Dezember 1988 V R 169/83, BFHE 155, 46, BStBl II 1989, 231; vom 26. April 1989 I R 10/85, BFHE 157, 14, BStBl II 1989, 693;… vom 13. Juni 1991 V R 44/87, BFH/NV 1992, 78), sind bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bezeichneten Ermessenskriterien für den jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln. - BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - I B 69/95
Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung gewichtige Frage handeln (vgl. Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605 m. w. N.), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist. - BFH, 08.12.1988 - V R 169/83
Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer …
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - I B 69/95
Wie der BFH wiederholt entschieden hat (Urteile vom 8. Dezember 1988 V R 169/83, BFHE 155, 46, BStBl II 1989, 231; vom 26. April 1989 I R 10/85, BFHE 157, 14, BStBl II 1989, 693;… vom 13. Juni 1991 V R 44/87, BFH/NV 1992, 78), sind bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bezeichneten Ermessenskriterien für den jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln. - BFH, 13.06.1991 - V R 44/87
Anforderungen an Entscheidung über die Höhe einer Verspätungszuschläge durch …
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - I B 69/95
Wie der BFH wiederholt entschieden hat (Urteile vom 8. Dezember 1988 V R 169/83, BFHE 155, 46, BStBl II 1989, 231; vom 26. April 1989 I R 10/85, BFHE 157, 14, BStBl II 1989, 693; vom 13. Juni 1991 V R 44/87, BFH/NV 1992, 78), sind bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bezeichneten Ermessenskriterien für den jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln. - BFH, 18.01.1995 - I B 225/93
Ausreichen einer kursorischen Begründung der Ermessensentscheidung in einer …
Auszug aus BFH, 25.10.1995 - I B 69/95
In dem nur teilweise begründeten Nichtzulassungsbeschluß vom 18. Januar 1995 I B 225/93 (BFH/NV 1995, 853) ist der Senat nicht von der bisherigen Rechtsprechung des BFH abgewichen.
- BFH, 11.06.1997 - X R 14/95
Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10 …
Dies gilt auch dann, wenn die Festsetzung des Verspätungszuschlags dem Grunde nach nicht zu beanstanden ist, weil die verspätete Abgabe von Steuererklärungen durch den Steuerpflichtigen nicht entschuldbar ist (BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1995 I B 69/95, BFH/NV 1996, 377). - BFH, 27.01.2003 - VI B 125/99
NZB - Beschwerdebegründung per Computer-Fax
b) Soweit der Kläger vorbringt, das Urteil des Finanzgerichts (FG) berücksichtige nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße die Entscheidung des BFH vom 25. Oktober 1995 I B 69/95 (…BFH/NV 1996, 377), wird damit allenfalls ein inhaltlicher Fehler der Vorentscheidung geltend gemacht, nicht aber der Zulassungsgrund der Divergenz nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. dargelegt. - BFH, 03.03.2000 - V B 175/99
NZB; Divergenz
Die Klägerin macht mit der Beschwerde geltend, das FG sei von der Rechtsprechung des BFH im BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 44/87 (…BFH/NV 1992, 78) und im BFH-Beschluss vom 25. Oktober 1995 I B 69/95 (BFH/NV 1996, 377) abgewichen, wonach bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlages alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln sind. - BFH, 22.07.1997 - I B 130/96
Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Divergenz
Zwar behauptet die Klägerin in der Beschwerdebegründung, die Vorentscheidung weiche von dem BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83 (BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929) und von dem BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1995 I B 69/95 (…BFH/NV 1996, 377) ab. - FG Baden-Württemberg, 20.11.1997 - 14 K 47/93
Verspätungszuschlag bei viermonatiger Bearbeitungszeit
Dies gilt auch dann, wenn die Festsetzung des Verspätungszuschlages dem Grunde nach nicht zu beanstanden ist, weil die verspätete Abgabe der Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen nicht entschuldbar ist (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 1995 - I B 69/95 -, BFH/NV 1996, 377).
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