Rechtsprechung
| OVG Berlin, 02.11.1977 - I B 71.77 |
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 02.11.1977 - I B 71.77
- BVerwG, 29.11.1979 - 1 B 29.78
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 19.08.1977 - 1 B 56.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das stimmt überein mit der Rechtsprechung des Senats, nach der die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschlüsse vom 31. Mai 1977 - BVerwG I B 71.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG I B 109.77 -). - BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 189.77
Ermessensentscheidung bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes - Gefahr der …
Dementsprechend hat der Senat wiederholt entschieden, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung in der Regel zwar von der Richtigkeit der Verurteilungen im Sinne des & 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ausgehen darf, andererseits aber auch nicht etwa an die strafgerichtlichen Feststellungen rechtlich gebunden ist (Urteile vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294], vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschluß vom 31. Mai 1977 - BVerwG I B 71.77 -). - BVerwG, 22.08.1977 - 1 B 60.77
Ausweigung wegen begründeter Besorgnis neuer einschlägiger Straftaten - Umfang …
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung in der Regel zwar von der Richtigkeit der Verurteilungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ausgehen darf, andererseits aber auch nicht etwa an die strafgerichtlichen Feststellungen rechtlich gebunden ist (Urteile vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294], vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschluß vom 31. Mai 1977 - BVerwG I B 71.77 -).
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