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| BVerwG, 21.06.1956 - I B 74.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Nachprüfung von Vorschriften bremischen Rechts - Genehmigungspflichtige Bauarbeiten - Widerruf einer Baugenehmigung
Verfahrensgang
- VGH Bremen, 13.03.1956 - BA 92/55
- BVerwG, 21.06.1956 - I B 74.56
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.12.1954 - I C 75.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.06.1956 - I B 74.56
Der von den Klägern angenommene Widerspruch des Berufungsurteils zu demUrteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1954 - BVerwG I C 75.53 - liegt nicht vor. - BVerwG, 23.04.1956 - I B 48.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.06.1956 - I B 74.56
Der erkennende Senat hat bereits in seinemBeschluß vom 23. April 1956 - BVerwG I B 48.56 - ausgesprochen, daß auch bei den vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung beschlossenen, unter der Herrschaft dieser Verfassung fortgeltenden Gesetzen hinsichtlich der Entschädigung auf Art. 153-Abs. 2 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung zurückzugreifen ist.
- BVerwG, 01.07.1957 - I C 158.56
Rechtsmittel
Daß auch bei den vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung in Kraft getretenen und unter ihrer Herrschaft fortgeltenden Gesetzen wie auch bei den unter der Geltung der Weimarer Reichsverfassung erlassenen Gesetzen hinsichtlich der Entschädigung auf Art. 153 Abs. 2 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung zurückzugreifen ist, hat der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen (vgl.Beschlüsse vom 23. April 1956 - BVerwG I B 48.56 - undvom 21. Juni 1956 - BVerwG I B 74.56 -).
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