Rechtsprechung
| BFH, 14.03.1990 - I B 79/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines Jugendverbandes als spendenbegünstigter gemeinnütziger Verein
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.08.1984 - I R 203/81
Bürgerinitiativen gegen die Verwendung von Atomkraft können gemeinnützig sein, …
Auszug aus BFH, 14.03.1990 - I B 79/89
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 29. August 1984 I R 203/81 (BFHE 142, 51, 62, BStBl II 1984, 844, 850) ausgeführt, daß ein Verein dann ein politischer Verein i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG 1977 ist, wenn sich aus dem Vereinszweck und der Geschäftsführung eine alleinige oder doch andere Zwecke weit überwiegende politische Zielsetzung und deren Verwirklichung ergeben (Nr. 6 der Entscheidungsgründe am Ende).Das FG hat seiner Entscheidung keinen Rechtssatz zugrunde gelegt, der von den Rechtsausführungen im Urteil in BFHE 142, 51, BStBl II 1984 abweicht.
- BFH, 19.04.1989 - I R 3/88
Eine gemeinnützige Körperschaft muß ihre Zwecke in der eigenen Satzung genau …
Auszug aus BFH, 14.03.1990 - I B 79/89
Das FG-Urteil weicht auch nicht von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. April 1989 I R 3/88 (BFHE 156, 381, BStBl II 1989, 595) ab.
- BFH, 20.03.2017 - X R 13/15
Gemeinnützigkeitsrecht: Gebot zeitnaher Mittelverwendung, Förderung des …
Rn. 91 (1) Das Betreiben oder Unterstützen von Parteipolitik ist immer gemeinnützigkeitsschädlich (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 14. März 1990 I B 79/89, BFH/NV 1991, 485;… vom 23. September 1999 XI R 63/98, BFHE 190, 338, BStBl II 2000, 200, unter II.1.b, und in BFH/NV 2011, 1113, Rz 9). - FG Düsseldorf, 09.02.2010 - 6 K 1908/07
Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft; Gemeinnütziger …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellen Körperschaften, bei denen sich aus dem Vereinszweck und/oder aus der Geschäftsführung eine alleinige oder doch andere Zwecke weit überwiegende politische Zielsetzung und deren Verwirklichung ergibt, sog politische Vereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG 1977dar (vgl. grundlegend BFH-Urteile vom 29.08.1984 I R 203/81, BStBl II 1984, 844 und I R 215/81, BStBl II 1985, 106 jeweils zu Umweltschutzvereinen, ferner BFH-Beschluss vom 14.03.1990 I B 79/89, BFH/NV 1991, 485).
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