Rechtsprechung
| BFH, 29.11.2000 - I B 8/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Körperschaftssteuerbescheid - Vortragsfähiger Gewerbeverlust - Verbleibender Verlustabzug - Schätzung der Besteuerungsgrundlage - Erledigung der Hauptsache - Besorgnis der Befangenheit - Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2, 3
Verfahrensmängel und Divergenz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.11.2000 - I B 9/00
Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I B 8/00
Die Klägerin legte hiergegen Beschwerde ein; diese ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Verfahrens I B 9/00. - BFH, 16.03.2000 - IX B 108/99
Divergenz
Auszug aus BFH, 29.11.2000 - I B 8/00
Eine solche kann nur vorliegen, wenn das FG einen Rechtssatz aufgestellt und angewandt hat, der von einem vom Bundesfinanzhof (BFH) oder vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtssatz abweicht (BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 17, m.w.N.).
- BFH, 31.03.2006 - V B 181/05
Prostituierte: Abgrenzung selbstständige - nichtselbstständige Tätigkeit
Die Klägerin hätte nicht nur vortragen müssen, was das FG noch hätte ermitteln müssen, sondern auch, weshalb das angefochtene Urteil auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann (…BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1994 IV S 2/93, BFH/NV 1995, 118; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624). - BFH, 24.08.2006 - V B 36/05
Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch …
Dabei muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624). - BFH, 22.07.2003 - X B 97/02
Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils
Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des vorinstanzlichen Urteils erschöpft (…s. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504, 1505; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624;… vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504).
- BFH, 22.12.2006 - V B 46/06
Recht auf Gehör; Hinweispflicht
Der Kläger hätte tragende abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen müssen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624;… vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892). - BFH, 28.08.2006 - V B 180/05
Umsätze aus Saunabenutzung; verschärfende Rückwirkung wegen …
Der Beschwerdeführer muss dabei tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften oder des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624). - BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
NZB: Ablehnung von Beweisanträgen
Denn selbst wenn insoweit ein Verfahrensmangel in Betracht käme, wäre er nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO unbeachtlich, weil darauf die angefochtene Entscheidung ausweislich ihrer weiteren Begründung nicht beruhen kann (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 I R 205/82, BFHE 158, 210, BStBl II 1990, 687; BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624). - BFH, 08.09.2006 - V B 108/05
Überraschungsentscheidung
Das wäre zur Geltendmachung einer Divergenz aber erforderlich gewesen (BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624). - BFH, 23.08.2006 - V B 171/04
Zu den Voraussetzungen einer Terminverlegung
Der Beschwerdeführer muss tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des EuGH oder des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…BFH-Beschlüsse vom 28. April 1994 X B 313/93, BFH/NV 1995, 124; vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624). - BFH, 30.11.2001 - III B 107/01
NZB; Verfahrensmängel; neues Zulassungsrecht
Ferner ist grundsätzlich im Beschwerdeverfahren darzutun, weshalb das angefochtene Urteil i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624). - BFH, 21.11.2001 - III B 66/01
Verfahrensmangel; Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung?
Ferner ist grundsätzlich darzutun, weshalb das angefochtene Urteil i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624). - BFH, 30.05.2001 - X B 136/00
Zulassungsgrund - Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche …
- BFH, 05.12.2001 - IX B 85/01
Neues Zulassungsrecht; Fortbildung des Rechts, Sicherung einer einheitlichen …
- BFH, 30.05.2001 - X B 7/01
Schätzungsbescheide - Korrekturbescheide - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung …
- BFH, 05.02.2002 - V B 115/01
Unternehmensberatung - Umsatzsateuer-Voranmeldung - Jahresumsatzsteuererklärung - …
- BFH, 30.11.2001 - III B 12/01
InvZul; Neuheit einer Ausstellungsmaschine
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".