Rechtsprechung
| BVerwG, 15.01.1969 - I B 81.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Ausweisung wegen eines Verkehrsvergehens - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 25.05.1970 - I B 30.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ausweisung eines Ausländers …
Der Zulassung der Revision bedarf es im übrigen auch deshalb nicht, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, daß die Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht kein zwingender Grund für die Ausländerbehörde ist, von der Ausweisung abzusehen (BVerwG, Beschluß vom 15. Januar 1969 - BVerwG I B 81.68 - Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 -). - BVerwG, 11.06.1970 - I B 41.70
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Ausweisung nicht nur dann gerechtfertigt ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Ausländer werde sich erneut strafbar machen (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [JR 1970, 192 = GewArch. 1970, 115]), hat das Bundesverwaltungsgericht schon mehrmals entschieden, daß die Ausweisung eines Ausländers wegen Vergehen im Straßenverkehr nicht deshalb rechtswidrig ist, weil ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden ist (Beschluß vom 15. Januar 1969 - BVerwG I B 81.68 -, Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [JR 1969, 474]).
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